Vor rund zwei Wochen hatte das sächsische Wirtschaftsministerium (SMWA) die Rückforderungen der Corona-Wirtschaftsbeihilfen des Bundes bereits auf Eis gelegt. Am Donnerstag gab nun Staatsminister Dirk Panter (SPD) bei einer Pressekonferenz in Leipzig die konkreten Regeln bekannt, die ab sofort für die Rückzahlungen gelten. Damit soll den Unternehmen Klarheit, Planungssicherheit und Entlastung geboten werden.
„Wir wollen, dass kein Unternehmen von der Rückzahlung überfordert wird“, hatte Panter Ende Juni diesen Schritt begründet. „Viele Unternehmer haben mich in den vergangenen Wochen angesprochen, dass die Rückforderung der Coronahilfen des Bundes in der aktuellen wirtschaftlichen Lage eine große Herausforderung darstellt. Es sind Existenzängste entstanden. Darauf habe ich reagiert und die Rückforderungen erst einmal stoppen lassen.“
Konkret geht es dabei um das Bundesprogramm „Soforthilfe-Zuschuss Bund“ und die Überbrückungshilfen des Bundes. In Sachsen waren hier rund 203.800 Anträge bewilligt worden. Knapp drei Milliarden Euro flossen daraufhin an die fast 98.000 Leistungsempfänger, immerhin rund drei Viertel aller sächsischen Unternehmen.
Pressekonferenz zu Änderungen bei der Rückzahlung von Corona-Zuschüssen. Sächsische Aufbaubank, 10.07.25. Foto: Jan Kaefer
Um während des Lockdowns schnell reagieren zu können, erfolgte die Antragstellung über die Sächsische Aufbaubank (SAB) damals auf der Grundlage von Prognosen. Die Überprüfung der jeweiligen Leistungsberechtigung erfolgte im Nachgang, samt möglicher Rückforderung oder Nachzahlungen.
Für eben jene Rückzahlungen habe die betreffenden Unternehmen nach den jetzt neu verkündeten Regeln bis zu dreieinhalb Jahre Zeit. Innerhalb der ersten sechs Monate ist die Rückzahlung komplett zinsfrei. Ist dieser Zeitraum nicht zu stemmen, können die Unternehmer zwischen der Fälligkeit von anschließend zwölf weiteren Monaten (mit Festzins von 0,5 Prozent), 24 Monaten (1,0 Prozent) oder 36 Monaten (1,5 Prozent) wählen.
Dirk Kranig (Sächsische Aufbaubank, Abteilungsleiter Coronabearbeitung). Pressekonferenz zu Änderungen bei der Rückzahlung von Corona-Zuschüssen. Sächsische Aufbaubank, 10.07.25. Foto: Jan Kaefer
Dabei können zu frei gewählten Zeitpunkten variable Raten geleistet werden. Zwingende Voraussetzung, um in den Genuss dieser Vereinfachungen zu kommen ist es, das Rückmeldeverfahren über sie Sächsische Aufbaubank absolviert zu haben. Für alle Fragen dazu hat die Bank eine FAQ-Seite online gestellt.
„Niemand soll finanziell überfordert werden und Existenzängste haben“, unterstrich Dirk Panter. „Wir werden offene Verfahren aber nicht komplett beiseitelegen. Zur Überprüfung sind wir seitens des Bundes verpflichtet. Denn es geht um das Geld aller Steuerzahler.“ Zudem betonte der Minister, dass aufgrund der sächsischen Haushaltssituation nachträglich kein Unternehmerlohn durch den Freistaat gezahlt wird.
Sachsens Wirtschaftsminister Dirk Panter (SPD). Pressekonferenz zu Änderungen bei der Rückzahlung von Corona-Zuschüssen. Sächsische Aufbaubank, 10.07.25. Foto: Jan Kaefer