Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte am 19. August 2024 dem Ehemann seiner Geliebten vor der Wohnung des Paares aufgelauert hatte und ihn mit einem Küchenmesser erstochen hat. Eine Erklärung, die der 60-jährige Angeklagte zu Prozessbeginn von seiner Verteidigerin verlesen ließ, widerspricht dieser Darstellung. Nicht er habe das Messer mitgeführt, sondern der Getötete selbst habe das Messer zunächst in der Hand gehalten, heißt es.
Angeklagter soll Affäre mit Frau des Getöteten gehabt haben
Der Angeklagte und die Ehefrau des Getöteten sollen über Jahre hinweg eine zunächst heimliche Beziehung geführt haben, als die Frau im damaligen Schreibwarengeschäft des Angeklagten arbeitete. Schon zu Beginn der Affäre sollen Verletzungen der Frau durch ihren Ehemann, Drohungen und Ehe-Streitigkeiten immer wieder Gesprächsthema gewesen sein, so der Angeklagte.
Nachdem die Affäre aufgeflogen war, soll sie zwischenzeitlich aufgehört haben. Später sei die außereheliche Beziehung aber wieder aufgeflammt. Unterdessen hätte sich das Ehepaar bereits auf ein Ende der Ehe geeinigt. Man sei allerdings übereingekommen, das vorgeschriebene Trennungsjahr in der gemeinsamen ehelichen Wohnung in Schwabach zu verbringen – auch weil der Ehemann damit gedroht haben soll, das gemeinsame Kind zu sich zu nehmen.
Was genau geschah am 19. August 2024?
Dass der Ehemann seine Frau aus Sicht des Angeklagten über Jahre hinweg schlecht behandelt hat, darüber sind sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung einig. Entscheidende Unterschiede gibt es allerdings in der Darstellung des Geschehens am Tattag. Während die Staatsanwaltschaft von einem heimtückischen Mord ausgeht, lässt die Darstellung des Angeklagten auch die Annahme einer Notwehrsituation zu.
Staatsanwaltschaft geht von geplanter Tat aus
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte den Entschluss gefasst hatte, den Ehemann zu töten, weil dieser seine Frau schlecht behandelte. Er habe sich in der Nacht vor der Wohnung postiert, gewartet, bis der Mann in den frühen Morgenstunden zur Arbeit aufbrach und ihn dann heimtückisch auf dem Parkplatz vor der Wohnung mit einem Messer angegriffen.
Die Ehefrau habe die Schreie ihres Mannes gehört, sei auf die Straße geeilt und habe versucht, dazwischenzugehen. Bei dem Gerangel habe auch die Frau Schnittverletzungen erlitten. Der Angeklagte habe die Frau jedoch weggeschubst und anschließend noch zweimal auf den Ehemann eingestochen. Ein Stich habe das Herz getroffen, der Ehemann sei schließlich verblutet. So lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, die folglich Anklage wegen Mordes erhoben hat.
Angeklagter bestreitet geplante Tat
Die Darstellung des Angeklagten fällt für die rechtliche Bewertung entscheidend anders aus: Demnach habe er den Ehemann an jenem Morgen lediglich zur Rede stellen wollen. Er habe zeigen wollen, dass er da sei und auch bereit sei, die Frau zu beschützen. Als er jedoch auf dem Parkplatz an den Ehemann und dessen Auto herangetreten sei, habe nicht er, sondern sein Gegenüber das Messer, das im Auto des Opfers gewesen sein soll, in der Hand gehabt. Es habe sich ein Gerangel ergeben.
An Einzelheiten dieser körperlichen Auseinandersetzung könne er sich nicht mehr erinnern, so die Erklärung des Angeklagten. Angaben, die über die verlesene Erklärung hinausgingen, machte der 60-Jährige am ersten Prozesstag nicht. Es sind zehn weitere Verhandlungstage geplant. Das Urteil wird am 1. August erwartet.