Bei der heutigen Wahl von drei BVerfG-Richter:innen durch den Bundestag sind die Mehrheiten noch offen. Das BVerfG kippte die Berliner Übernahmepflicht für Postdocs. Läuferin Caster Semenya erzielte einen Teilerfolg vor dem EGMR.

Thema des Tages

BVerfG-Richterwahl: Heute um 10 Uhr und um 12 Uhr soll der Bundestag über die drei Kandidat:innen für das Bundesverfassungsgericht entscheiden. In der Abstimmung um die von der SPD vorgeschlagene Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf könnte es mit der Zwei-Drittel-Mehrheit knapp werden, weil möglicherweise 50 bis 60 Unions-Abgeordnete nicht für sie stimmen werden. Deshalb warb der CSU-Landesgruppenvorsitzende Alexander Hoffmann ausdrücklich für ihre Wahl: Sie sei keine Kandidatin der Union, „aber eine respektable Kandidatin der SPD und ganz sicher keine linksradikale Aktivistin“. Kanzler Friedrich Merz (CDU) will an der morgendlichen Sitzung der CDU/CSU-Fraktion teilnehmen, um die Wahl „noch mal neu zu besprechen“. Sicher ist zwar die Zwei-Drittel-Mehrheit für den von der CDU/CSU vorgeschlagenen BAG-Richter Günter Spinner. Ausschlaggebend könnten aber die Stimmen der AfD sein, sollte die Linke nicht für ihn stimmen. Die Linke erklärte, die Fraktion werde bei der morgendlichen Fraktionssitzung ihr Abstimmungsverhalten „noch einmal besprechen“. Die Abstimmung ist geheim. Es berichten FAZ (Matthias Wyssuwa/Stephan Klenner), Hbl (Heike Anger/Daniel Delhaes), focus.de (Sascha Adamek), zeit.de, bild.de (Florian Kain u.a.) und beck-aktuell.

Die SZ (Wolfgang Janisch) geht auf die „Existenzbedingungen des Gerichts“ ein, die er in einer „breiten Akzeptanz seiner Urteile“ sieht, „die sich dadurch erreichen lässt, dass sie von Richterinnen und Richtern verschiedener Couleur getragen werden“. Die gute Nachricht aus dem Streit sei die, dass die Parteien sich gegenseitig „bewachen“, „damit keine Extremisten ans Gericht gelangen.“ Die Politikprofessorin Christine Landfried spricht sich auf FAZ-Einspruch für eine öffentliche Anhörung der Kandidat:innen im Wahlausschuss des Bundestages aus. Dass das aktuelle Verfahren für eine transparente und demokratische Wahl nicht ausreiche, zeige auch die „Kampagne, die einige Abgeordnete der CDU/CSU, meist ohne Nennung ihres Namens in der Öffentlichkeit“ gegen Brosius-Gersdorf gestartet hätten. spiegel.de (Dietmar Hipp) schreibt, dass die Äußerungen Brosius-Gersdorfs „teils völlig verzerrt wiedergegeben“ würden. Auch die Positionen, die sie im von ihr herausgegebenen Grundgesetzkommentar vertrete, bewegten sich „völlig im Rahmen des rechtswissenschaftlichen Diskurses“, stützten gleichwohl eher linke politische Positionen: Unter anderem halte sie das bestehende Ehegattensplitting für verfassungswidrig.

Für Ulf Poschardt (Welt) ist die Wahl von Brosius-Gersdorf „kein demokratischer Normalfall, sondern ein institutioneller Umsturz mit System“, da die Kandidatin fast wirke „wie eine Karikatur jener linksaktivistischen Funktionärskaste, auf die Teile der Grünen stolz sind“. Er warnt vor einer „Politisierung der Justiz“. Sebastian Fischer (spiegel.de) kommentiert, die CDU/CSU-Fraktion spiele nun „Vabanque“: „Lieber Mehrheiten mit den Rechtsextremen riskieren als mit den Linken reden.“ Er fordert, demokratische Parteien wie CDU und Linke müssten untereinander gesprächsfähig bleiben, „um Angriffe auf Verfassung und Rechtsstaat gemeinsam abzuwehren.“

Rechtspolitik

Mutterschaft: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat sich für die Möglichkeit einer gemeinsamen Mutterschaft von zwei Frauen ab Geburt ausgesprochen. Eine entsprechende Änderung im Abstammungsrecht sei sinnvoll, da der Weg über das gerichtliche Adoptionsverfahren „sehr mühsam“ sei und die Familien belaste. Im Koalitionsvertrag ist eine entsprechende Gesetzesänderung nicht vereinbart. Es berichten FAZ (Heike Schmoll) und beck-aktuell.

Asyl/Zurückweisungen an der Grenze: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte in der Haushaltsdebatte, das Recht sei nicht nur zu beachten, wenn es der allgemeinen Stimmungslage entspreche, „sondern die Entscheidungen sind immer und unbedingt, und zwar von allen zu respektieren“, auch „von allen staatlichen Institutionen und ihren Mitgliedern“. Wie beck-aktuell schreibt, verstanden manche Abgeordnete dies „als Seitenhieb“ gegen Innenminister Alexander Dobrindt (CSU), der die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin als „Einzelfallurteil“ bezeichnet hatte.

Ricarda Breyton (Welt) kommentiert, angesichts der sinkenden Zahlen neuer Asylanträge und unerlaubter Einreisen werde es „immer unwahrscheinlicher, dass der EuGH die deutsche Argumentation akzeptiert“, wonach Ausnahmeklausel Artikel 72 AEUV als Rechtfertigung für die Nichtbeachtung von EU-Recht greift. Sie fordert daher weitere Maßnahmen, etwa die Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsländer und mehr Abschiebungen.

AfD-Mitglieder im Staatsdienst: In Rheinland-Pfalz müssen Bewerber:innen auf Beamtenstellen sowie Stellen im öffentlichen Dienst künftig schriftlich erklären, dass sie keiner „extremistischen Organisation“ angehören. In einer entsprechenden Liste wird dazu auch die AfD gezählt. Wer diese Erklärung verweigere und Zweifel an der eigenen Verfassungstreue nicht beseitigen könne, werde weder verbeamtet noch im öffentlichen Dienst eingestellt. Dies kündigte der Landesinnenminister Michael Ebling (SPD) an. Es berichten FAZ (Lukas Fuhr), zeit.de und LTO. spiegel.de (Fabian Hillebrand) schreibt, dass eine entsprechende Regelung bereits in Bayern und Baden-Württemberg gilt.

Jasper von Altenbockum (FAZ) kommentiert, der Radikalenerlass sei in den Siebziger-Jahren gut gewesen „und ist es heute mehr denn je.“ Solange die AfD sich nicht vom „grundgesetzwidrigen Volksbegriff, von Fremden- und Muslimfeindlichkeit“ distanziere, „so lange sollte der Staat nicht auch noch den Kakao trinken, durch den er gezogen wird.“

Fluggastrechte: Der Rechtsprofessor Ansgar Staudinger nennt auf beck-aktuell die vom EU-Ministerrat befürwortete Reform der Fluggastrechte einen „Rückschritt“. Als Entlastungstatbestände könnten künftig „schon ’normales Wetter‘, erkranktes Personal oder mitunter dessen Streik“ gelten. Er fordert vom Rat, ein einheitliches System für Flug- und Fahrgastrechte zu schaffen, das sich auch in das Pauschalreiserecht einfüge.

Volksabstimmungen: Heribert Prantl (SZ) fordert in seiner Kolumne eine „Prise direkter Demokratie“. Weder sei die Weimarer Republik an ständigen Volksabstimmungen gescheitert, noch hätten Volksabstimmungen stets eine reaktionäre Schlagseite. Stattdessen könnten „Plebiszite, gut und sparsam dosiert“, ein Rezept gegen die „angebliche Dummheit“ des Volkes sein, die häufig als Argument gegen Volksentscheide genannt werde.

Suizidhilfe: Daniel Deckers (FAZ) kritisiert anlässlich des Haftantritts des vom Landgericht Essen wegen Totschlags an einem psychisch kranken sterbewilligen Mann verurteilten Arztes Johann Spittler, dass es noch immer keine gesetzliche Regelung der Beihilfe zum Suizid gibt. Er fragt: Wäre es „im Sinn der Normenklarheit und aus Achtung vor dem Willen des Souveräns nicht besser, würde das Parlament endlich selbst tätig werden statt die ohne Zweifel heiklen Fragen des Lebensschutzes auch noch den Gerichten zu überlassen?“

Justiz

BVerfG zu Berliner Hochschulgesetz: Eine Verfassungsbeschwerde der Berliner Humboldt-Universität gegen § 110 des Berliner Hochschulgesetzes hatte Erfolg. Die 2021 mit rot-rot-grüner Mehrheit eingeführte Norm verpflichtet Hochschulen, promovierten wissenschaftlichen Mitarbeitern bei Abschluss eines Arbeitsvertrages eine unbefristete Beschäftigung anzubieten, wenn ihr vereinbartes Qualifikationsziel erreicht wurde. Dies greife in die Wissenschaftsfreiheit der Hochschulen ein, insbesondere in das Recht, Personalentscheidungen eigenverantwortlich zu treffen. Eine Rechtfertigung des Eingriffs durch § 110 scheiterte schon an der formellen Verfassungsmäßigkeit, da dem Land die Gesetzgebungsbefugnis fehle. Der Bund habe von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz für das Arbeitsrecht hier abschließend Gebrauch gemacht, indem er im Wissenschafts-Zeitvertragsgesetz (WissZeitVG) die Befristung der Arbeitsverhältnisse von Postdocs regelte. Das Gesetz war noch nicht in Kraft getreten und der neue schwarz-rote Senat wollte es auch wieder abschaffen. Es berichten FAZ (Heike Schmoll), taz-berlin (Christian Rath), tagesschau.de (Alena Lagmöller), spiegel.de und LTO.

Der Rechtsprofessor Christian von Coelln kommentiert auf beck-aktuell, dass das BVerfG das Gesetz zwar nur aus formellen Gründen für nichtig erklärte, dies „aber nicht im Sinne eines inhaltlichen Freibriefs für den Gesetzgeber missverstanden werden“ sollte. Das Gericht habe erneut betont, dass eine kontinuierliche Nachwuchsförderung nur betrieben werden könne, wenn die beschränkt vorhandenen Stellen immer wieder frei würden.

EuGH – Kündigung nach Kirchenaustritt: Die Caritas darf einer Frau nicht deshalb kündigen, weil sie aus der Kirche austrat. Diese Auffassung vertritt die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof Laila Medina. Sie argumentiert, der Kirchenaustritt allein lasse nicht darauf schließen, dass die Frau die Grundprinzipien und Werte der Kirche ablehne. Die Caritas dagegen hatte erklärt, dass ein Kirchenaustritt nach kanonischem Recht zu den schwersten Vergehen gegen den Glauben gehört. Weil in ihrer Abteilung auch evangelische Frauen arbeiteten, sah die Betroffene in ihrer Kündigung eine Diskriminierung. LTO (Tanja Podolski) und beck-aktuell berichten.

BGH zu Anwalts-Unterschrift: Der Bundesgerichtshof verwarf eine fristgemäß eingereichte Berufung als unzulässig, weil die Unterschrift des Anwalts im Schriftsatz unleserlich war. Der Prozessvertreter hatte die Berufungsschrift über das Anwaltspostfach beA per einfacher Signatur eingereicht. Der BGH forderte eine Unterschrift, die ohne Sonderwissen einer bestimmten Person als Verantwortlicher zugeordnet werden kann. Im Bericht von LTO (Hasso Suliak) ist die beanstandete Unterschrift abgebildet.

BGH zu Cum-Ex/Hanno Berger: Ex-Anwalt Hanno Berger, der seine Haftstrafe wegen schwerer Steuerhinterziehung in der Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt absitzt, erklärte, dass er sich nicht als Täter sehe. „Ich war nie im Unrecht“, sagte er. Im November hatte der BGH Bergers Verurteilungen wegen Cum-Ex-Steuerhinterziehung bestätigt. Berger setze nun auf ein Wiederaufnahmeverfahren sowie auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Es berichten spiegel.de und LTO.

BVerwG zu Contergan-Rente: Die Conterganstiftung muss bei der Beurteilung, ob eine Beeinträchtigung als Conterganschaden anerkannt und entsprechend entschädigt wird, künftig mit ihrer vollständigen medizinischen Kommission entscheiden, anstatt nur durch einzeln ausgewählte Gutachter:innen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht. Die Stiftung darf eine Entschädigung künftig auch nicht mehr ohne weiteres ablehnen, weil auch andere Ursachen für die Fehlbildung möglich seien. Dies müsse künftig „im Rahmen ihrer Amtsaufklärungspflicht“ genauer geprüft werden, zum Beispiel durch Gentests, die die meisten genetischen Ursachen ausschließen. Die SZ (Christina Berndt/Jana Heck) berichtet.

Christina Berndt (SZ) kritisiert in ihrem Kommentar, dass die Stiftung seit 2009 nur 3 % der Anträge anerkannt habe. Die Bundesregierung, seit 2009 alleinige Geldgeberin, müsse die Stiftungsarbeit „grundsätzlich neu aufstellen“. Auch der deutsche Staat sei – neben der Pharmafirma Grünenthal – am Leid der Betroffenen schuld.

OLG Naumburg zu Gendern im Urteil: Nun berichtet auch LTO über die Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg, das ein gegendertes Urteil in einer Verkehrssache aufhob und zurück an das Amtsgericht verwies. Neben inhaltlichen Unklarheiten machte das Gericht in der genderneutralen Sprache einen Verstoß gegen das „Klarheitsgebot richterlicher Entscheidungen“ aus. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte die Wortwahl kritisiert und das OLG hatte sich dem angeschlossen.

VGH Bayern zu Kruzifix in der Schule: Nun berichtet auch die taz (Dominik Baur) über das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, wonach das 1,50 Meter hohe und 50 Zentimeter breite Kruzifix im Eingangsbereich eines Gymnasiums die Schüler:innen in ihrer negativen Glaubensfreiheit verletzt. Der sogenannte „Kreuzerlass“, den das Bundesverwaltungsgericht für rechtmäßig hielt, gilt ebenso wie schulrechtliche Kreuz-Anordnungen nicht in Bayerischen Gymnasien. Die Schülerinnen, die geklagt hatten, haben bereits ihr Abitur gemacht.

Christoph Lemmer (Welt) kommentiert, es müsse in einem Rechtsstaat nicht verkehrt sein, dass die Entscheidung des Gerichts zu weiteren Klagen gegen Kruzifixe ermutigen könne. Allerdings betreffe das Urteil einen „Kulturkampf, der ohnehin gerade eskaliert“.

LG Berlin I – Morde durch Palliativarzt: Am Montag beginnt vor dem Landgericht Berlin I der Prozess gegen den 40-jährigen Arzt Johannes M., dem vorgeworfen wird, 15 schwerkranke Menschen in Berlin getötet zu haben. In 75 weiteren Fällen werde derzeit noch ermittelt, berichtet spiegel.de (Wiebke Ramm). Der Arzt soll die Patient:innen mit Medikamenten getötet haben, die zu Atem- und Herzstillstand führten. Dass seine Dissertation mit der Frage „Warum töten Menschen?“ beginnt, sieht die Staatsanwaltschaft als Anzeichen für eine frühe Faszination für das Thema.

LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Im Wirecard-Verfahren vor dem LG München I äußerte sich überraschend der Hauptangeklagte Markus Braun persönlich und reagierte auf die Zeugenaussage des Insolvenzverwalters Michael Jaffé. Braun sei bis zum Kollaps von Wirecard „von richtigen Bilanzen ausgegangen“. Auf eine Nachfrage des Richters sagte er: „Ich habe niemals jemandem gesagt, dass er etwas fälschen oder veruntreuen soll.“ Warum er von der angeblichen Veruntreuung der Gelder aus dem Asiengeschäft nichts gemerkt habe, sei „eine gute Frage“, antwortete Braun dem Richter. Dies berichtet die SZ (Stephan Radomsky).

LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Am Hamburger Landgericht beginnt am heutigen Freitag der Prozess gegen Steak-House-Erbin Christina Block, ihren Lebensgefährten Gerhard Delling sowie fünf weitere Personen wegen der Entführung von ihren zwei Kindern in der Silvesternacht 2023/24. Über die Hintergründe berichten nun auch beck-aktuell und LTO.

Recht in der Welt

EGMR – Caster Semenya: Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entschied, dass die aus Südafrika stammende intergeschlechtliche Mittelstreckenläuferin und Olympiasiegerin Caster Semenya in ihrem Recht auf ein faires Verfahren (Art. 6 EMRK) verletzt wurde. Das Schweizer Bundesgericht habe das Urteil des Internationalen Sportgerichtshofs (CAS), in dem es um die Testosteron-Regeln des Internationalen Leichtathletikverband IAAF ging, nicht ausreichend überprüft. Semenya, die einen hohen natürlichen Testosteronspiegel hat, hätte nach neuen IAAF-Regeln ab 2018 ihren Hormonspiegel künstlich senken müssen, um weiter die 800 Meter laufen zu dürfen. Dagegen wehrte sie sich erfolglos vor Gericht. Ob die Testosteron-Regeln mit der Menschenrechtskonvention vereinbar sind, entschied das Gericht nicht, weil es sich für diese Frage nicht für zuständig hielt. 2023 hatte eine Kammer des EGMR noch mit 4 zu 3 Stimmen eine Diskriminierung Semenyas festgestellt. Es berichten taz (Ruth Lang Fuentes), spiegel.de, tagesschau.de (Max Bauer) und LTO (Joschka Buchholz).

Ungarn – Maja T.: Der Gesundheitszustand von Maja T. soll sich infolge des einmonatigen Hungerstreiks so verschlechtert haben, dass T. ein Herzschrittmacher eingesetzt werden soll. Die Herzfrequenz sei teilweise auf 30 gesunken. Um eine 24-stündige EKG-Untersuchung zu ermöglichen, soll T. zudem in ein ziviles Krankenhaus verlegt werden, wo die Inhaftierte mit einer Fesselung ans Bett rechnen muss. Ein Vertreter des Auswärtigen Amts soll in den nächsten Tagen nach Ungarn reisen, um dort den Fall Maja T. anzusprechen. taz (Konrad Litschko) und spiegel.de (Timo Lehmann) berichten.

EGMR/Frankreich – Marine Le Pen: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies den Antrag der französischen Politikerin Marine Le Pens auf vorläufigen Rechtsschutz zurück, den sie erst am Vortag gestellt hatte. Sie hatte sich nach ihrer Verurteilung wegen Veruntreuung von EU-Geldern gegen den Teil der Strafe wehren wollen, nach dem sie fünf Jahre lang nicht als Kandidatin bei Wahlen antreten darf. Das Gericht lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass jedenfalls die unmittelbare Gefahr eines nicht wieder gutzumachenden Schadens für ein durch die Konvention geschütztes Recht nicht nachgewiesen worden sei. LTO berichtet.

Österreich – Weisungsrecht der Justizministerin: Österreichs Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) legte einen Gesetzentwurf vor, wonach die Justizministerin künftig der Staatsanwaltschaft keine Weisungen mehr erteilen darf. Stattdessen soll ein unabhängiges dreiköpfiges Gremium als Weisungsspitze dienen. Die Mitglieder dieses Gremiums sollen für sechs Jahre auf Vorschlag des Justizministeriums durch das Parlament gewählt werden. In Österreich wird über die Ermittlungen in besonders öffentlichkeitswirksamen „clamorosen“ Verfahren bislang im Justizministerium entschieden. Die SZ (Verena Mayer) berichtet.

Großbritannien – Non-Disclosure-Agreements: In Großbritannien soll es künftig nicht mehr erlaubt sein, Geheimhaltungsvereinbarungen, sogenannte Non-Disclosure Agreements (NDA), zu nutzen, um Fälle von sexueller Belästigung oder Diskriminierung im Unternehmen zu decken. Zuvor wurde der verstorbene Eigentümer des Kaufhauses Harrods, Mohamed Al-Fayed, beschuldigt, Frauen mit NDAs zum Schweigen gebracht zu haben, die er vergewaltigt hatte. Bislang drohen auch in solchen Fällen hohe Vertragsstrafen, wenn die Frauen sich an die Öffentlichkeit wenden. Die FAZ (Philip Plickert/Marcus Jung) berichtet.

USA – Citizen Birthright: Der Richter Joseph Laplante aus New Hampshire entschied im Verfahren zu einer Sammelklage, dass Trumps Dekret zur Staatsangehörigkeit landesweit außer Kraft zu setzen ist. Der Supreme Court hatte unteren Gerichten erst vor zwei Wochen abgesprochen, Dekrete in einstweiligen Anordnungen landesweit außer Kraft setzen zu können. Nach der Auffassung von Richter Laplante gilt die Entscheidung aber nicht für Sammelklagen. Das Weiße Haus sprach von einem „rechtswidrigen Versuch, das klare Urteil des Supreme Court“ zu umgehen und wird voraussichtlich in Berufung gehen. zeit.de berichtet.

Juristische Ausbildung

KI bei Prüfungsleistungen: Die Juniorprofessorinnen Tabea Bauermeister und Anna K. Bernzen stellen auf LTO-Karriere die neuen KI-Richtlinien der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Regensburg vor, wonach Künstliche Intelligenz grundsätzlich ein erlaubtes Hilfsmittel ist. Allerdings muss der Einsatz gekennzeichnet werden. Zudem werden die Studierenden gewarnt, dass sie für ihre Arbeit verantwortlich bleiben – auch in Fällen, in denen die KI zum Beispiel ein Urteil halluziniert.

Sonstiges

Regenbogenfahnen in Abgeordnetenbüros: Mehrere Abgeordnete wurden von der Bundestagsverwaltung dazu aufgefordert, Regenbogenfahnen abzuhängen, die in ihren Bundestagsbüros angebracht waren. Die Hausordnung des Bundestages verbietet Plakate und Poster an Fenstern des Bundestages, die von außen sichtbar sind. In einem Fall soll auch die Bundestagspolizei aktiv geworden sein. spiegel.de und zeit.de berichten.

Im Interview mit zeit.de (Eva Ricarda Lautsch) sagt die Bundestags-Vizepräsidentin Josephine Ortleb (SPD), sie könne das aktuelle Vorgehen „formal nachvollziehen, aber es darf nicht der Eindruck entstehen, dass gezielt queere Symbole unterbunden werden.“

Stefan Gelbhaar: Der RBB einigte sich laut Medienberichten mit dem Grünen-Politiker Stefan Gelbhaar auf eine Entschädigung wegen der falschen Berichterstattung in Höhe von 400.000 Euro. Davon zahlt der RBB 100.000 Euro selbst, den Rest übernimmt dessen Versicherung. Gelbhaar hatte ursprünglich 1,7 Millionen Euro gefordert. Es berichten FAZ (Michael Hanfeld) und Welt (Lars Petersen).

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pna/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. Juli 2025:

. In: Legal Tribune Online,
11.07.2025
, https://www.lto.de/persistent/a_id/57644 (abgerufen am:
12.07.2025
)

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