Da kauft die Stadt ein zentral gelegenes Grundstück für 1,9 Millionen Euro. Und dann ist es auch vier Jahre später noch ein simpler Parkplatz. Es handelt sich um das im Jahr 2021 von der Stadt erworbene Grundstück an der Ecke Straße des 17. Juni/Harkortstraße. Die Begründung lautete damals, dass der Ankauf des Flurstücks 816a für eine mögliche Blockrandbebauung in geschlossener Bauweise zur Umsetzung städtischer Vorhaben erfolgen solle. Hier könnten also Wohnungen entstehen, fanden die Grünen, und fragten mal nach.

„Die Stadt Leipzig steht vor erheblichen Herausforderungen bei der Versorgung einkommensschwacher Haushalte mit bezahlbarem Wohnraum. Der aktuelle Sozialreport 2024 dokumentiert eine dramatische Entwicklung“, gingen die Grünen in ihrer Anfrage auf das sich immer mehr verschärfende Problem der fehlenden bezahlbaren Wohnungen ein.

„Die Anzahl der ausgestellten Wohnberechtigungsscheine hat sich zwischen 2018 und 2023 verfünffacht und lag 2023 bei nun 3.555 (S. 35, Sozialreport 2024). Besonders alarmierend ist, dass jeweils nur etwa die Hälfte der berechtigten Personen mit einer entsprechenden Wohnung versorgt werden konnte – ohne Berücksichtigung derjenigen, die einen Wohnberechtigungsschein haben und selbst eine Wohnung finden konnten, ohne dies zurückzumelden.“

Wäre da Grundstück an der Harkortstraße denn nicht genau der richtige Ort, hier geförderte Wohnungen zu bauen, fragten die Grünen.

Ein strategischer Kauf

Aber tatsächlich hat die Stadt das Grundstück nur auf Vorrat gekauft und noch keine wirkliche Idee, was sie damit anfangen will, erläutert jetzt das Stadtplanungsamt in seiner Antwort auf die Grünen-Anfrage. Für Wohnbebauung sei der Platz eigentlich nicht gedacht.

„Die Stadt Leipzig hat die Grundstücke an der Ecke Harkortstraße/Straße des 17. Juni für strategische Zwecke erworben. Ziel ist es, diese zentral gelegenen Flurstücke für Vorhaben von besonderer Bedeutung vorzuhalten. Beispielsweise für die Ansiedlung eines Unternehmens, die Erweiterung des Standorts des Bundesverwaltungsgerichts oder die Errichtung einer wissenschaftlichen oder universitären Einrichtung.

Der Standort ist aufgrund der Immissionssituation an der Harkortstraße weniger gut geeignet für Wohnnutzungen“, betont das Stadtplanungsamt. „Aktuell gibt es kein konkretes Nutzungskonzept für den Standort. Die zuletzt aufgebrachten Nutzungsideen durch das Studentenwerk Leipzig ruhen aufgrund der unsicheren Finanzierungsperspektiven des Landes Sachsens.“

Die Grüne hatten freilich sehr dezidiert gefragt, ob hier nicht eben doch Wohnbebauung möglich sein könnte.
Aber das Stadtplanungsamt sieht dafür vorerst keine Perspektive: „Wohnungsbau wird seitens der Stadtverwaltung aufgrund der vorgenannten anderen Ziele für diesen zentralen Standort derzeit nicht angestrebt.“

Aber generell wäre – so das Stadtplanungsamt – gegen eine Wohnbebauung etwa durch andere Interessenten nichts einzuwenden. Etwa wenn sich eine Initiative bewirbt, die hier Wohnungen in Konzeptvergabe bauen möchte: „Es handelt sich um ein städtisches Grundstück. Deshalb wäre eine Konzeptvergabe grundsätzlich das geeignete Vergabeinstrument.

Prinzipiell könnten Wohnungsbaufördermittel für die Errichtung von Wohnraum beantragt werden. Weiteres wurde zum Thema Wohnungsbau nicht recherchiert oder ermittelt.“