Frankfurt/Main (Hessen) – Sie verbreitet seit Jahren Hamas-Parolen und Judenhass – und darf vor Gericht eine Propaganda-Show für die Terroristen abziehen!

Aitak Barani (51), Dauer-Studentin an der Goethe-Universität in Frankfurt, war Strippenzieherin des Pro-Palästina-Camps an der Uni, schürt Anti-Israel-Hetze in sozialen Netzwerken, organisiert antisemitische Demos. Am Dienstag stand sie vor dem Amtsgericht. Vorwurf der Anklage: Billigung von Straftaten und Verstoß gegen das Versammlungsfreiheitsgesetz.

Fakt ist: Sie nannte den Überfall der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 mit 1.182 Toten öffentlich eine „gelungene Widerstandsaktion.“ Und leugnete Vergewaltigungen und Babymorde.

Judenhasserin leugnet Terror der Hamas

Sechs Tage nach dem Angriff sagte sie im TV auch: „Es gibt keinen Terror der Hamas. Bewaffneter Widerstand ist kein Terror.“ Die Polizei führte sie ab.

Auch deshalb stand sie vor Gericht: Am 13.10.2023 feierte Barani den Terror-Angriff der Hamas auf Israel. Sie wurde von der Polizei abgeführt

Auch deshalb stand sie vor Gericht: Am 13.10.2023 feierte Barani den Terror-Angriff der Hamas auf Israel. Sie wurde von der Polizei abgeführt

Foto: Boris Roessler/dpa

Zweiter Anklagepunkt: Am 14.10.2023 führte sie eine Kundgebung unter dem Titel „Ein Freies Palästina“ in Frankfurt durch – trotz Verbots durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof.

Eine Stunde Terror-Propaganda vor Gericht

Vor Gericht durfte sie jetzt fast eine Stunde lang ein Statement verlesen – mit vielen Lügen über den Palästina-Konflikt seit 1948. So rechtfertigte sie ihre Aktionen. Die Staatsanwaltschaft wollte die Show abwenden – Richter Richard Berenyi gestatte es.

Oberstaatsanwalt Dominik Mies ist überzeugt: „Das ist keine freie Meinungsäußerung. Die Angeklagte hat sich strafbar gemacht.“

Oberstaatsanwalt Dominik Mies ist überzeugt: „Das ist keine freie Meinungsäußerung. Die Angeklagte hat sich strafbar gemacht.“

Foto: Jürgen Mahnke

Der Richter fragte aber: „Wie stehen sie dazu, dass Zivilisten getötet wurden?“ Plötzlich erklärte Barani: „Grundsätzlich sind alle Opfer auf allen Seiten zu beklagen.“ Angeblich habe sie erst Monate später von den vielen Toten erfahren.

Das sagt die Staatsanwaltschaft

Auf Antrag der Verteidigerin müssen zwei Polizisten als Zeugen geladen werden, der Prozess wurde vertagt. Oberstaatsanwalt Dominik Mies danach zur Anklage: „Unserer Ansicht nach ist das keine freie Meinungsäußerung. Die Angeklagte hat sich strafbar gemacht.“ Der Strafrahmen: bis zu drei Jahre Haft. Oder eine Geldstrafe.

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Nach dem Statement pöbelten Barani-Anhänger gegen den Oberstaatsanwalt und auch gegen Journalisten. Was sie alle nicht wahrhaben möchten: Längst protestieren auch tausende Palästinenser in Gaza gegen den Terror der Hamas.

Nach dem ersten Prozesstag pöbelten Barani-Anhänger gegen den Oberstaatsanwalt und auch gegen Journalisten

Nach dem ersten Prozesstag pöbelten Barani-Anhänger gegen den Oberstaatsanwalt und auch gegen Journalisten

Foto: Jürgen Mahnke