Keine „Menschenwürdegarantie“ für Ungeborene

Ungeachtet der Plagiatsvorwürfe hatte sich bereits vor der geplanten Richterwahl im Bundestag abgezeichnet, dass Brosius-Gersdorf in der Unionsfraktion keine Mehrheit bekommen würde. Einer der Hauptgründe ist ihre Haltung beim Thema Abtreibung. Die Potsdamer Professorin hatte sich als Mitglied einer Experten-Kommission dafür ausgesprochen, Abtreibungen in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten generell straffrei zu stellen. Außerdem soll sie geschrieben haben: „Meines Erachtens gibt es gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.“

Umstritten ist zudem Brosius-Gersdorfs Haltung zu einer Corona-Impfpflicht. In einem während der Corona-Zeit verfassten Papier erklärte sie: „Man kann sogar darüber nachdenken, ob mittlerweile eine verfassungsrechtliche Pflicht zur Einführung einer Impfpflicht besteht.“ Auch hatte sich Brosius-Gersdorf in der Vergangenheit für ein AfD-Verbot, das Gendern des Grundgesetzes und das Tragen muslimischer Kopftücher bei Richterinnen offen gezeigt.

Abgesetzt wurde Brosius-Gersdorfs geplante Wahl aber erst, nachdem der österreichische Plagiatsprüfer Stefan Weber kurzfristig einen Post mit Zweifeln an der wissenschaftlichen Qualität von Brosius-Gersdorfs Doktorarbeit veröffentlicht hatte. Aus der Union hatte es daraufhin geheißen, die Vorwürfe müssten geprüft werden. Die Universität Hamburg – wo die Juristin promovierte – sieht dagegen keinen Anlass für eine Überprüfung, wie sie mitteilte.