Die Stadt Leipzig möchte auch 2026 gemeinnützige sowie künstlerische und kulturelle Einrichtungen und Projekte in freier Trägerschaft fördern. Die Anträge müssen für die institutionelle Förderung sowie die neue Basisförderung bis zum 1. September 2025 eingegangen sein. Alle Anträge für die Projektförderung sind bis zum 30. September 2025 im Kulturamt einzureichen. Wichtig: Im Gegensatz zu den Vorjahren gibt es keinen zweiten Antragstermin. Die Anträge können digital über die Plattform Amt24 des Freistaates Sachsen oder in Papierform mit den Formularen des Kulturamtes gestellt werden.
Im Jahr 2026 stehen im durch den Stadtrat beschlossenen Haushaltsplan der Stadt Leipzig für die Förderung Freie Kunst und Kultur über zwölf Millionen Euro zur Verfügung. Davon sind mindestens 500.000 Euro für die Basisförderung vorgesehen. Außerdem sind 2026 wieder künstlerisch-kulturelle Stipendien geplant, die Anfang 2026 ausgeschrieben werden sollen. Allerdings steht der städtische Haushaltsplan unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Landesdirektion.
Mit der institutionellen Förderung sollen die Einrichtungen in die Lage versetzt werden, ihr kulturelles Angebot konzeptionell weiterzuentwickeln sowie sich strukturell zu stabilisieren. Hierzu zählen die Bindung des Publikums ebenso wie von Fachpersonal und Ehrenamtlichen. Die Basisförderung zielt darauf ab, etablierten Trägern aus der Freien Szene eine strukturelle Förderung mit mehrjähriger Perspektive zu ermöglichen (Personal, Räume, Organisationsentwicklung).
Mit der Projektförderung sollen Vorhaben in den Bereichen Bildende und Darstellende Kunst, Kulturelle Bildung, Literatur, Sozio- und Stadtteilkultur, Stadtgeschichte sowie interdisziplinäre Projekte unterstützt werden. Die Auswahl der geförderten Einrichtungen und Projekte erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren voraussichtlich bis Ende Dezember 2025.
Erneut ausgeschrieben wird das Förderinstrument „Im Dreiklang für Leipzig“. Dieses unterstützt modellhafte Kooperationsprojekte zwischen freier Kunst- und Kulturszene und kommunalen Kunst- und Kulturbetrieben. Mit dem Programm fördert das Kulturamt für zwei Jahre eine Künstlergruppe aus der freien Szene, die eine projektgebundene Kooperation mit zwei weiteren Partnern (institutionell geförderte Einrichtung und städtischer Kulturbetrieb) eingeht.
Im Vorfeld der Antragstellung besteht die Möglichkeit, sich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kulturamts beraten zu lassen. Eine Beratung wird insbesondere dann empfohlen, wenn zum ersten Mal ein Antrag auf Förderung gestellt werden soll. Für die Beantragung einer Basisförderung ist ein Beratungsgespräch zwingend erforderlich. Außerdem sollte die Anleitung zur Antragsstellung genutzt werden. Die Förderschwerpunkte der Kulturförderung für 2026, sowie die Anleitung und die Antragsformulare können unter www.leipzig.de/kulturfoerderung abgerufen werden.
Hinweis: Die Ausschreibung aller genannten Förderinstrumente erfolgt unter Vorbehalt der Genehmigung des Doppelhaushaltes der Stadt Leipzig für die Jahre 2025/26 durch die Landesdirektion und eventueller Auflagen der Rechtsaufsichtsbehörde. Das bedeutet, dass Stand heute keine verbindlichen Aussagen getroffen werden können, wie viele Mittel in 2026 konkret zur Umsetzung der Förderinstrumente zur Verfügung stehen. Die anstehende Ausschreibung erfolgt unter Wahrung der in der Fachförderrichtlinie Kultur genannten Antragsfristen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.