58 saarländische Richter und Staatsanwälte haben beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen ihre Besoldung eingereicht. Die Beschwerde, die vom April 2025 datiert und dem SR vorliegt, fokussiert sich auf die unterste Richterbesoldungsstufe R1, die beispielsweise Amtsrichter und Staatsanwälte erhalten. Konkret richtet sie sich gegen ein Gesetz, das der Landtag im April 2024 beschlossen hatte.
In diesem Landesgesetz wird der bundesweite Tarifabschluss für den Öffentlichen Dienst von Ende 2023 für saarländische Beamte und Richter übernommen. Das Gesetz beinhaltet Inflationsausgleichszahlungen sowie eine Erhöhung der Bezüge in zwei Schritten, einmal um 200 Euro pro Monat im November 2024 sowie nochmal um 5,5 Prozent Anfang Februar 2025.
Unterscheidung zwischen Beamten und Richtern
Mit diesem Gesetz würde eine „bereits zuvor bestehende verfassungswidrige Alimentierung von Richtern und Staatsanwälten“ fortgeschrieben und weiter vertieft, klagen die Beschwerdeführer. Sie fordern, dass das Land einen grundsätzlichen Unterschied macht zwischen der Besoldung von „einfachen Beamten des gehobenen und höheren Dienstes“ auf der einen und Richtern auf der anderen Seite.
Auch das Grundgesetz treffe hier eine fundamentale Unterscheidung, da einzig Richter „unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen“ seien, heißt es in der Beschwerde. Die Notwendigkeit dieser Differenzierung sei dem saarländischen Gesetzgeber „offenbar nicht bewusst“.
Dabei ist aus Sicht der klagenden Richter und Staatsanwälte entscheidend, dass sie im Vergleich zu anderen Beamten eine besonders große Verantwortung tragen, mit ihren Entscheidungen teils tief in die Grundrechte von Menschen eingreifen und eine entsprechend anspruchsvolle Ausbildung absolvieren müssen.
Klage über vergleichsweise niedrige Besoldung
Mit einem Einstiegsgehalt von 4.847,46 Euro brutto monatlich lägen ihre Bezüge aber teils noch unter denen anderer Beamter des gehobenen Dienstes, etwa eines Polizeihauptkommissars oder eines Grundschullehrers mit langjähriger Berufserfahrung.
Selbst nach mehreren Berufsjahren würden Richter aus dieser Besoldungsgruppe noch weniger verdienen als etwa ein Konrektor einer größeren Gemeinschaftsschule oder ein Oberstudiendirektor. Dabei seien „bei allem Respekt für die genannten Ämter“ die Bedeutung und Verantwortung eines Richteramtes „von Verfassung wegen evident höher zu gewichten“, heißt es in der Beschwerdeschrift.
Auch im Vergleich zu anderen Bundesländern kämen Richter und Staatanwälte im Saarland bei der Grundbesoldung schlecht weg. Seit der Föderalismusreform von 2006 sei man bei der Besoldungsentwicklung abgehängt worden, heißt es in dem Schriftstück.
Kläger wollen „strukturelle Neuausrichtung“
Die klagenden Richter und Staatsanwälte aus dem Saarland wollen erreichen, dass die Karlsruher Verfassungsrichter feststellen, dass die saarländische Besoldungsordnung R1 für 2024 und 2025 verfassungswidrig ist und ihre Besoldung dem Gebot der „amtsangemessenen Alimentierung“ widerspricht. Darüber hinaus zielen sie auf eine „strukturelle Neuausrichtung der Richterbesoldung“ ab.
Über dieses Thema haben auch die SR info Nachrichten im Radio am 15.07.2025 berichtet.