Doch kein pauschaler Ausschluss: Neben Rheinland-Pfalz wollen auch andere Bundesländer bei der Einstellung von AfD-Mitgliedern in den Staatsdienst weiter im Einzelfall prüfen. Mancherorts könnte das aber strenger gehandhabt werden.
Die Bundesländer wollen auch in Zukunft auf Einzelfallprüfungen setzen, wenn es um die AfD-Mitgliedschaft von Beschäftigten im öffentlichen Dienst geht – in einigen Ländern wollen sie das aber strenger als bisher handhaben. Eine pauschale Zugangssperre für den Staatsdienst wird es laut Rückmeldungen aus den Ländern nicht geben.
Anlass für die Debatte war eine Ankündigung aus Rheinland-Pfalz in der vergangenen Woche: Bewerber müssten künftig erklären, dass sie keiner extremistischen Organisation angehören – zu denen das Land auch die AfD zählt. Staatsrechtler hatten einen pauschalen Ausschluss von AfD-Mitgliedern als verfassungswidrig kritisiert.
Innenminister räumt unklare Kommunikation ein
Gestern ruderte Rheinland-Pfalz zurück: Jeder Fall werde weiterhin einzeln geprüft – eine Praxis, die auch Staatsrechtler als korrekt ansehen. So soll sichergestellt werden, dass keine Verfassungsfeinde in den Staatsdienst gelangen. Entscheidend ist und bleibt, ob die Person glaubhaft darlegt, dass sie sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt.
Der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) räumte im Deutschlandfunk ein, dass durch die Kommunikationspolitik des Landes eine „Unklarheit“ über die künftigen Regelungen entstanden sei. Zweifel an der Verfassungstreue von Bewerbern könnten auch künftig im Einzelfall ausgeräumt werden, betonte die Regierung in Mainz.
Keine Parteiabfrage bei Bundesbeamten
Auf Bundesebene erklärte eine Sprecherin des Innenministeriums, es gebe in der Behörde weder bei Beamten noch bei Tarifbeschäftigten eine Abfrage der Parteizugehörigkeit.
Für die Tarifbeschäftigen des Bundes gelte, dass sie sich für hoheitliche Tätigkeiten immer „durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen müssen“, teilte die Sprecherin weiter mit.
Bundesländer erwägen weitere Abfragen
Neben Rheinland-Pfalz setzen auch andere Bundesländer auf die Vorgehensweise mit Einzelfallprüfungen – und verschärfen ihre Praxis teilweise noch.
Schleswig-Holstein kündigte im Zuge der Diskussion die Einführung einer Regelabfrage beim Verfassungsschutz vor der Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern in den öffentlichen Dienst an. Brandenburg macht das bei Beamten bereits seit dem vergangenen Jahr.
Niedersachsen erwägt, im Einstellungsverfahren einen Fragebogen zu Mitgliedschaften und der Unterstützung für extremistische und extremistisch beeinflusste Organisationen einzuführen. Das Innenministerium in Sachsen stellte klar, dass eine AfD-Mitgliedschaft weiterhin kein Hinderungsgrund für einen Job im Staatsdienst ist.
Bayern verschärfte Überprüfung der Verfassungstreue
Bayern hatte bereits Ende Juni sein Vorgehen verschärft: Die bayerische AfD wurde auf eine vom Innenministerium geführte Liste der extremistischen oder extremistisch beeinflussten Organisationen aufgenommen. Mit diesem Instrument könnten Bewerber effektiv auf ihre Verfassungstreue überprüft werden, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Eine bloße Mitgliedschaft führe jedoch nicht zwangsläufig zu einer Ablehnung: „Jeder Einzelfall muss eingehend geprüft und sämtliche Zweifel ausgeräumt werden.“
Der Bremer Innensenator und Vorsitzende der Innenministerkonferenz (IMK), Ulrich Mäurer (SPD), verwies bereits kurz nach dem Aufflammen der Debatte auf eine Verabredung zwischen Bund und Ländern für ein gemeinsames Vorgehen. Demnach wurde bei der letzten IMK vor wenigen Wochen die Einsetzung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe vereinbart, die sich damit befassen soll, wie künftig mit AfD-Mitgliedern im Staatsdienst umgegangen werden soll. Auch die Sprecherin des Bundesinnenministeriums verwies für künftige Pläne auf diese Arbeitsgruppe.
CSU-Innenminister Alexander Dobrindt betonte aber, dass die Arbeitsgruppe erst starte, wenn die vom Verfassungsschutz vorgenommene, aber zunächst wieder auf Eis gelegte Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch gerichtlich bestätigt werde.