Stand: 16.07.2025 18:44 Uhr

Es soll einen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten: Der Brandenburger Landtag beschloss am Mittwoch das „Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in den Bereichen Landnutzung und Umwelt“. Darin werden Naturschutzvorgaben gestrichen.

Umweltverbände in Brandenburg haben künftig weniger Klagerechte bei Bauvorhaben. Außerdem müssen Bebauungen in Ortsrandlagen, die bis zu 300 Meter in ein Naturschutzgebiet ragen, nicht mehr genehmigt werden. Beides ist Teil eines Gesetzes, das der Brandenburger Landtag am Mittwoch beschlossen hat und das der „Verwaltungsvereinfachung“ bei Landwirtschaft und Umwelt dienen soll.
 
Dies sei „ein erster Schritt“, sagte Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt (SPD) im Parlament. Die meisten Vereinfachungen seien eine Rückführung auf bundesrechtliche Standards. Damit würden höhere Hürden, die Brandenburg eingeführt habe, „auf das rechte Maß“ zurückgeführt.

Hanka Mittelstädt (SPD), Brandenburgs Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (Quelle: dpa)

Klagerecht von Naturschutz-Verbänden soll deutlich eingeschränkt werden

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Demokratie-Abbau statt Bürokratie-Abbau?

Neben der Einschränkung des Klagerechts entfällt auch das Mitwirkungsrecht von Naturschutzvereinigungen, wenn es nicht oder zu geringen Auswirkungen auf Natur und Landschaft kommt. Der Naturschutzbund Nabu und der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Brandenburg hatten deshalb davor gewarnt, demokratische Rechte bei Umwelt- und Naturschutzbelangen zu kappen. Die Landesgeschäftsführerin des Nabu, Christiane Schröder, sprach von Demokratieabbau statt Bürokratieabbau, „weil jetzt kein Korrektiv mehr da ist, das auch noch einmal draufgucken könnte, was denn die Behörden entscheiden.“ Viele Entscheidungen seien fehlerhaft.
 
Die SPD/BSW-Koalition wies die Bedenken zurück. Das Bundesnaturschutzgesetz gelte weiter. In Brandenburg war die im Bundesgesetz geregelte Klagebefugnis von Naturschutzvereinigungen erweitert worden. Das führte aus Sicht der Koalition zu Verwaltungsaufwand und längeren Genehmigungen.

Windraeder und Solaranlagen sind im Energiepark Lausitz bei Klettwitz zu sehen.

Brandenburger Verbände kritisieren Rolle rückwärts beim Naturschutz

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SPD, BSW und CDU fast vollständig dafür

Das Gesetz soll auch Bürokratie beim Hochwasserschutz abbauen. Zudem werden in Landschaftsschutzgebieten unter bestimmten Bedingungen aus dem Baugesetzbuch keine Genehmigungen mehr für sogenannte Agri-Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen nötig.
 
SPD, BSW und CDU stimmten nahezu vollständig dafür – nur der BSW-Abgeordnete Sven Hornauf votierte dagegen. Die AfD-Fraktion enthielt sich.

Sendung: Antenne Brandenburg, 16.07.2025, 19 Uhr

Rundfunk Berlin-Brandenburg