Willebadessen. Das Thema Windenergie in Willebadessen beschäftigt nun auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster. Aber: Es sind nicht die Folgen der aktuellen Diskussionen, sondern Verfahren, die sogar ins Jahr 2021 zurückreichen.

Dabei geht es in dem einen Fall um den Abstand einer Anlage zur Wohnbebauung. In drei anderen Fällen beklagen wiederum Windenergieanlagen-Betreiber die ihnen aufgebrummten Reglungen für die Genehmigungen ihrer Anlagen. Weil beide Verfahren zusammenhängen, werden sie am Dienstag, 22. Juli, ab 11 Uhr in Münster zeitgleich im Sitzungssaal des OVG verhandelt werden.

Geringe Entfernung zum Wohnhaus

Im ersten Fall geht es darum, dass die Kläger vom Kreis Höxter als Genehmigungsbehörde die Aufhebung einer erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine Windenergieanlage erreichen wollen, die im Gebiet der Stadt Willebadessen in einer Entfernung von rund 560 Meter zu ihrem Wohnhaus errichtet wurde. Sie machen dafür unter anderem Defizite bei der Schallimmissionsprognose, die fehlende Berücksichtigung von Infraschall sowie unzumutbare Brandrisiken geltend. Beigeladen ist auch die Gesellschaft, der diese Genehmigung erteilt worden ist.

AZ: 8 D 267/21.AK

Zu hohe Auflagen

Fall Nummer zwei am nächsten Dienstag: Gleich drei Verfahren, in denen jeweils Windenergieanlagenbetreiber klagen, denen immissionsschutzrechtliche Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen im Gebiet der Stadt Willebadessen erteilt worden sind.

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Sie wenden sich nach Angaben des Gerichts jeweils gegen mehrere belastende Regelungen, die der Genehmigung beigefügt worden waren. Die Klägerinnen halten die Regelungen, die sich auf verschiedene Rechtsbereiche (insbesondere Baurecht, Immissionsschutzrecht, Naturschutzrecht) beziehen, jeweils für unverhältnismäßig oder rügen das Fehlen einer Rechtsgrundlage.

AZ: 8 D 251/21.AK, 8 D 252/21.AK, 8 D 253/21.AK

Der Gerichtssprecher geht im Gespräch mit der NW Warburg davon aus, dass es am Dienstag in beiden Fällen auch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes geben wird – und dass diese auch sofort mitgeteilt werden wird.