Bochum – Er wollte ihre drei Töchter missbrauchen – 15, 8 und 1 Jahre alt. Sie half ihm dabei. Davon sind die Richter in Bochum überzeugt. Wie bestraft man ein Paar, das derart unerträgliche Verbrechen begangen hat?
Richter Nils Feldhaus (54) fand dazu klare Worte: „Wenn wir als Jugendschutzkammer strafbares Verhalten feststellen, schlagen wir mit aller Härte zu.“ Sebastian K. (43) schickte er für zehn Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Zudem ordnete die Kammer für den Kinderschänder Sicherungsverwahrung an. Bedeutet: Er wird erst freigelassen, wenn Gutachter ihn nicht mehr für gefährlich halten.
Janet P. (41) bekam fünf Jahre und sechs Monate. Beide sind laut Urteil u. a. des schweren sexuellen Kindesmissbrauchs, der gefährlichen Körperverletzung und der gewerbsmäßigen Herstellung von Kinderpornografie schuldig.
Versteckte sein Gesicht hinter einer Mappe: Sebastian K. neben seiner Verteidigerin Sonja Arpay
Foto: Andreas Wegener
Der Richter ordnete zudem eine besondere Bewachung für K. an. „Bevor sie ihre Strafe nicht abgesessen haben, bringen sie sich nicht um. Dafür sorge ich“, so Feldhaus.
Zuschauer im Gericht mussten weinen
K. war schon viele Jahre wegen Betrugs im Gefängnis. Die Krankenpflegeschule hatte er abgebrochen, arbeitete mit gefälschten Urkunden als Medizin-Dozent und Notarzt. Immer wieder suchte er die Nähe von Mädchen. Feldhaus: „Alles, was nicht bei drei auf den Bäumen war, hat der Angeklagte angetextet und angemacht.“
Er missbrauchte eine medikamentenabhängige 14-Jährige und die Tochter (15) der Angeklagten. Vor allem bei der Schilderung des Missbrauchs ihrer Schwester (8) kamen Zuschauern im Gericht die Tränen. In einem Chat hatte das Paar das Kind als „kleine Gelddruckmaschine“ bezeichnet. Der Missbrauch der Jüngsten (1) war ebenfalls im Gespräch.
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Janet P. habe ihre Kinder prostituiert, weil sie Sebastian K. weder als Liebhaber noch als „Privatsekretär“ verlieren wollte. „Sie sollten sich als Mutter mal Gedanken machen, was sie ihren Töchtern angetan haben, warum sie so traumatisiert sind. Da können sie hier noch so mit den Augen aufschlagen und naiv spielen. Wir sind überzeugt, das ist nur gespielt“, so Feldhaus.
Janet P. (41) hatte laut Urteil kinderpornografische Filme erstellt
Foto: Andreas Wegener
Bezeichnend für die Doppelmoral der Mutter sei laut Richter, dass sie erzähle, ihre Kinder dürften keine Cola trinken – sie aber mit der 15-Jährigen zusammen Kokain konsumiert habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.