Berlin – Kaum ein Tag, an dem in Berlin nicht ein Mensch durch Messerstiche verletzt wird. Deshalb hat der Senat ein absolutes Messerverbot im öffentlichen Nahverkehr beschlossen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisiert eine neuerliche Zusatzbelastung für die Beamten.
Seit Donnerstag gilt ein absolutes Verbot von Messern und anderen Waffen im gesamten öffentlichen Berliner Nahverkehr – deshalb waren mehr als hundert Bereitschaftspolizisten und auch Bundespolizisten im Einsatz, um die neuen Regeln durchzusetzen.
500 Personen kontrolliert, 10 Messer gefunden
Polizisten kontrollieren zwei junge Frauen am U-Bahnhof Alexanderplatz
Foto: Timo Beurich
Die Einsatzorte: Alexanderplatz, Hermannplatz, die S- und U-Bahnhöfe in Neukölln, die Warschauer Straße und die Frankfurter Allee. Bis 17.20 Uhr wurden laut Berlins Polizeisprecher Florian Nath 500 Personen kontrolliert und durchsucht – und 10 Messer und drei Reizgasbehälter einkassiert.
Auch diese Messer wurden bei den Kontrollen am ersten Tag des neuen Verbots im Nahverkehr beschlagnahmt
Foto: Polizei Berlin/dpa
Die Polizei teilte mit: „Wir haben zahlreiche Einhandmesser, Pfeffersprays und auch Drogen gefunden und beschlagnahmt.“
Die Aktion werde bis in die späten Abendstunden des Donnerstages und möglicherweise bis in die Nacht andauern. Mit einer Abschlussbilanz wird am Freitag gerechnet.
Rund 500 Personen wurden bis zum späten Nachmittag kontrolliert
Foto: Timo Beurich
Das Verbot im Nahverkehr gilt für Schreckschusswaffen und Sprühgeräte mit Reizgas, Hieb- und Stoßwaffen, Elektroimpulsgeräte, Schlagstöcke und Armbrüste. Erlaubt sind lediglich speziell gekennzeichnete Tierabwehrsprays. Die Beamten haben jetzt die Befugnis, ohne sehr konkreten Anlass zu kontrollieren. Im Fokus waren besonders die U-Bahn-Linien U8, U5 und U7.
Auf das neu in Kraft getretene Verbot wird überall im Öffentlichen Nahverkehr hingewiesen
Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Geldbußen bis zu 10.000 Euro drohen
Neben den Kontrollen verteilten die Polizisten auch Informationsflyer in mehreren Sprachen zu dem brisanten Thema. In den U-Bahnhöfen liefen Durchsagen, auf den Anzeigetafeln Texte zum Messerverbot. Die Polizei postete Erläuterungen auf vielen Internetportalen. Auf der Internetseite der Polizei gab es zudem ausführliche Antworten auf viele Fragen zu dem Verbot. Und die klare Ansage: „Es werden regelmäßig solche anlassunabhängigen Kontrollen stattfinden.“ Ein Verstoß könne mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Lesen Sie auchFür wen Ausnahmen gelten
Beim neuen Berliner Verbot gibt es nur Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen, etwa für Polizei und Feuerwehr. Oder auch für Köche oder Gastronomen, den Anlieferverkehr sowie andere Gewerbetreibende, die Messer zur Arbeit mitnehmen. Auch Messer, die neu gekauft wurden und noch verpackt transportiert werden, sind nicht verboten. Ausnahmen gelten auch für Personen, „die Messer im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege, der Jagd oder der Ausübung des Sports führen“.
Polizisten auf dem Berliner Alexanderplatz
Foto: Timo Beurich
Für die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sind die Kontrollen eine zusätzliche und personalintensive Aufgabe, die Polizisten würden an anderen Stellen fehlen. Das Verbot liefere nur scheinbare Sicherheit, es könne aber zumindest ein erster Schritt sein. „Wenn man wirklich nachhaltig etwas bewegen möchte, brauchen wir ein generelles Trageverbot von Messern in der Öffentlichkeit“, hieß es.