Bielefeld. Die Bundespolizei hat für das kommende Wochenende ein Waffenverbot für den Bielefelder Hauptbahnhof ausgesprochen. Die Allgemeinverfügung gilt von Samstag, 19. Juli, 0 Uhr, bis Sonntag, 20. Mai, 23.59 Uhr, heißt es in einer Mitteilung. Untersagt ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände.
Grund ist die Open-Air-Veranstaltung „Treppentanz“, die am Samstag am Boulevard stattfindet. Die Bundespolizei rechnet mit einer erhöhten Frequenz des Hauptbahnhofs. Zuletzt hatte es am Hauptbahnhof im Juni eine Waffenverbotszone gegeben, damals fielen die Veranstaltung „Treppentanz“ und die Pride-Party im Rahmen des Christopher-Street-Days zusammen.
Verboten sind Gegenstände wie Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art. Nachbildungen von Schusswaffen fallen ebenso unter die Verfügung wie Schlagstöcke oder Reizstoffsprühgeräte, heißt es von der Bundespolizei. Beamtinnen und Beamte würden verstärkt kontrollieren, ob die Allgemeinverfügung eingehalten werde. Verstöße gegen das Verbot könnten mit einem Zwangsgeld, einem Bußgeld oder strafrechtlichen Konsequenzen geahndet werden.
Plakate weisen auf die Regelung hin
Weitere Details, Ausnahmen sowie der vollständige Wortlaut der Allgemeinverfügung sind auf der Website der Bundespolizei abrufbar. Zudem weisen Plakate im Bahnhof auf die geltende Regelung hin.
Zum Hintergrund: In Bielefeld wurden von Mai 2024 bis April 2025 insgesamt 56 Vorfälle in und am Bielefelder Hauptbahnhof festgestellt, bei denen Personen eine Waffe oder andere gefährliche Gegenstände zumindest mitführten, heißt es.
Die Allgemeinverfügung beinhaltet auch die Wochenenden 16. und 17. August sowie und 13. und 14. September. Auch dann sind wieder Treppentanz-Veranstaltungen geplant. An diesen Wochenenden wird das Mitführen von gefährlichen Gegenständen im Hauptbahnhof Bielefeld ebenfalls verboten sein.
Dauerhafte Verbotszone für Kesselbrink und Boulevard
Erst am Dienstag war Bielefeld wegen einer dauerhaften Waffenverbotszone in den Schlagzeilen: Schon in Kürze gilt in großen Teilen der Bielefelder Fußgängerzone, dem Kesselbrink und im Bahnhofsviertel eine sogenannte Messerverbotszone. In diesen Tagen soll es eine Verfügung vom Land dazugeben.
Solche Verbotszonen sind zwar dauerhaft, aber dennoch zeitlich begrenzt. Am Boulevard ist es laut Bielefelds Polizeipräsidentin Sandra Müller-Steinhauer in den Nächten von Freitag auf Samstag sowie von Samstag auf Sonntag zwischen 20 und 6 Uhr künftig verboten, Waffen mit sich zu führen. Gleiches gilt in den Nächten auf Feiertage, die unter der Woche liegen.
Der Hauptbahnhof Bielefeld fällt nicht unter die dauerhafte Waffenverbotszone. In diesem Bereich ist die Bundespolizei zuständig, für den Bereich Boulevard, Bahnhofsvorplatz und Kesselbrink die Landespolizei.