Hannover – Es ist der Albtraum schlechthin für Frauen: auf dem nächtlichen Heimweg in einer dunklen Ecke von einem Fremden überfallen und vergewaltigt zu werden. Auch einer 34-Jährigen in Hannover ist dieses Verbrechen widerfahren. Am Donnerstag fällte das Landgericht sein Urteil gegen ihren Peiniger: fünf Jahre Jugendknast.

Der Täter: Abdulrahman A. (heute 18). Ende Januar 2025 hatte der damals 17 Jahre alte Syrer die Wirtschaftsingenieurin nachts in der Stadtbahn gesehen – und beschlossen, die Frau, die nach einer Feier nach Hause wollte, zu vergewaltigen. Nachdem die 34-Jährige an der Haltestelle Paracelsusweg im Stadtteil Lahe die Bahn verlassen hatte, folgte er ihr. Wenige Minuten später zerrte er sie vom Weg in ein Gebüsch und verging sich brutal an ihr. Anschließend nahm der Minderjährige die Bahn, um ins Flüchtlingsheim zurückzukehren.

Nach dem Sexualverbrechen kehrte der Syrer in die Flüchtlingsunterkunft an der Kirchhorster Straße zurück

Nach dem Sexualverbrechen kehrte der Syrer in die Flüchtlingsunterkunft an der Kirchhorster Straße zurück

Foto: MIRKO VOLTMER

Syrer zahlt 1000 Euro Schmerzensgeld an Opfer

Mithilfe von Aufnahmen aus den Überwachungskameras der Bahnen gelang es Kripo-Beamten, den Verdächtigen aufzuspüren und festzunehmen. Im nicht-öffentlichen Prozess vor der Jugendkammer gestand Abdulrahman A. das Sexualverbrechen. Nach BILD-Informationen bot er dem Opfer (Nebenklägerin im Verfahren) 1000 Euro Schmerzensgeld an. Der Syrer hielt sich erst wenige Monate in Deutschland auf, war polizeilich zuvor nicht auffällig geworden.

Weil der Vergewaltiger zur Tatzeit noch minderjährig war, verhandelte die Jugendkammer unter Aussschluss der Öffentlichkeit gegen ihn

Weil der Vergewaltiger zur Tatzeit noch minderjährig war, verhandelte die Jugendkammer unter Ausschluss der Öffentlichkeit gegen ihn

Foto: MIRKO VOLTMER

Lesen Sie auchRichter überboten Staatsanwaltschaft

Beim Strafmaß überboten die Richter die Staatsanwaltschaft deutlich, die sich mit etwas mehr als drei Jahren Jugendhaft zufrieden geben wollte. Nach Rechtskraft des Urteils droht dem Syrer aufgrund der Schwere der Tat gemäß Aufenthaltsrecht die Abschiebung. Bislang nur auf dem Papier, denn ob nach dem Sturz des Assad-Regimes straffällig gewordene Flüchtlinge demnächst zurückgeführt werden, hängt von der Sicherheitslage in Syrien ab, die das Auswärtige Amt derzeit noch als „angespannt“ beurteilt.