Marine Le Pen ist weiter draußen. Sie war im März in erster Instanz wegen Veruntreuung von EU-Geldern verurteilt und damit vorläufig als Kandidatin bei Wahlen ausgeschlossen worden. Gegen das Urteil hat sie Berufung eingelegt. Die Justiz hat das Verfahren für Sommer 2026 angekündigt, also noch vor der Präsidentschaftswahl, die im Frühjahr 2027 ansteht. Eine Klage Le Pens vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, den gegen sie verhängten fünfjährigen Entzug des passiven Wahlrechts auszusetzen, ist am Mittwoch vergangener Woche in Straßburg gescheitert.
Das Interesse der europäischen sowie der französischen Justiz an der rechtsextremen Partei lässt derweil nicht nach. Die französische Staatsanwaltschaft ließ am Mittwoch vergangener Woche den Parteisitz im 16. Pariser Bezirk durchsuchen und sprach in diesem Zusammenhang von Verdacht auf Betrug und Verstöße gegen Vorschriften für die Wahlkampffinanzierung. Beim RN war man sich einig und denunzierte die Durchsuchung, wo man nur konnte. »Noch nie wurde eine Oppositionspartei in der Fünften Republik so schikaniert«, schrieb Bardella anlässlich der Razzia. Ein »schmutziges Manöver« nannte sie der Vizevorsitzende Sébastien Chenu: »Dass das System gegen Marine Le Pen und Jordan Bardella ist, heißt in Wirklichkeit, dass das System gegen die Franzosen ist.«
Eine Klage Marine Le Pens vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, den gegen sie verhängten fünfjährigen Entzug des passiven Wahlrechts auszusetzen, ist gescheitert.