Der Diözesanrat distanziere sich „ausdrücklich von der Diffamierung“ der Staatsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf und der „damit untrennbar verbundenen Positionierung unserer katholischen Kirche an der Seite der Rechtspopulisten“, erklärte das Laiengremium am Freitag. Der Diözesanrat ist ein Gremium katholischer Laien mit Vertretern der Katholikenräte und der katholischen Erwachsenenbildung.
Die Wahl von drei neuen Richtern für das höchste Gericht in Deutschland war in der vergangenen Woche vom Bundestag wegen koalitionsinterner Differenzen über die Staatsrechtlerin kurzfristig vertagt worden. Der von der SPD als Bundesverfassungsrichterin vorgeschlagene Juristin Brosius-Gersdorf war fälschlicherweise unter anderem vorgeworfen worden, sie befürworte die Möglichkeit von Abtreibungen bis zur Geburt.
Der Aachener Bischof Dieser hatte in einer am 10. Juli veröffentlichten Erklärung an die Bundestagsabgeordneten appelliert: „Bitte sorgen Sie dafür, dass Positionierungen, die ein gestuftes Konzept der Menschenwürde vertreten und dem menschlichen Leben vor der Geburt diese Würde nicht zuerkennen wollen, im höchsten Gericht unseres Staates nicht wirkmächtig werden!“
Frauke Brosius-Gersdorf
Bischof Dieser habe an das „freie Gewissen aller Abgeordneten des Deutschen Bundestages“ appelliert, mit dem Ziel, die Wahl von Brosius-Gersdorf zur Richterin zu verhindern, heißt es in der Stellungnahme des Aachener Diözesanrates. Der Bischof befinde sich mit seinem Appell argumentativ „im Fahrwasser von rechtsradikalen und christlich fundamentalistischen Mail- und Medienkampagnen“.
Bei der Kampagne sei „in einseitiger, populistischer und faktennegierender Weise versucht“ worden, eine qualifizierte Kandidatin für den Richterposten und ausgewiesene Demokratin politisch auszuschalten.
Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte. Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.