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Bei Mikrowellenpopcorn ist derzeit Vorsicht geboten. Ein Rückruf trifft aktuell die Supermärkte Rewe und Kaufland. © Steinsiek.ch/Imago; Collage: RUHR24
Mikrowelle auf, Popcorn rein – und dürfen es noch ein paar Chemikalien sein? Wer lieber auf Chemie im Essen verzichtet, sollte einen aktuellen Rückruf beachten.
Dortmund – Der Hersteller Popz warnt momentan vor dem Verzehr bestimmter Mikrowellen-Popcorn. Grund für den Rückruf sind erhöhte Mengen von Chemikalien, die der Hersteller bei Qualitätskontrollen im Verpackungsmaterial nachgewiesen hat. Die Substanzen in den zurückgerufenen Artikeln können gesundheitsschädlich sein.
Dringender Rückruf bei Rewe und Kaufland: Finger weg von Süßigkeit
Konkret betrifft der Rückruf verschiedene Sorten von Popz Mikrowellenpopcorn, die unter anderem in den Supermärkten Rewe und Kaufland verkauft wurden. Die betroffenen Produkte sind in den Geschmacksrichtungen Sweet, Salted, Sweet & Salty und Caramel erhältlich (eine Liste mit weiteren aktuellen Rückrufen gibt es bei RUHR24).
Im Rahmen routinemäßiger Qualitätskontrollen stellte das Unternehmen fest, dass sich im Verpackungsmaterial möglicherweise erhöhte Mengen der PFOA-Vorläuferverbindung 8:2 FTOH sowie der PFDA-Vorläuferverbindung 10:2 FTHO befinden. Diese Chemikalien können sich freisetzen, wenn Popcorn-Fans das Produkt in der Mikrowelle erhitzen. Beim Rückruf handle es sich um eine Vorsichtsmaßnahme, wie Rewe mitteilt. Im Lebensmittel selbst wurden die Chemikalien noch nicht nachgewiesen.
Rückruf trifft Rewe und Kaufland: Gefährliche Chemikalien in Popcorn
Dennoch: Die Chemikalien in der Verpackung gehören zur sogenannten Gruppe der Acrylate und per- und polyfluorierten Alkylverbindungen – kurz PFAS oder auch „Ewigkeitschemikalien“ genannt. Damit Kunden von Rewe und Kaufland auf der sicheren Seite sind und sich keinesfalls den *Gesundheitsrisiken von PFAS aussetzen, hier einmal alle Informationen zum betroffenen Popcorn auf einen Blick:
- Popz Mikrowellenpopcorn Sweet
Barcode: 5706516031525
Mindesthaltbarkeitsdatum: Mai 2026
Charge: L134 - Popz Mikrowellenpopcorn Salted
Barcode: 5706516031501
Mindesthaltbarkeitsdatum: April 2026
Charge: L103 - Popz Mikrowellenpopcorn Sweet & Salty
Barcode: 5706516031426
Mindesthaltbarkeitsdatum: Mai 2026
Charge: L134 - Popz Mikrowellenpopcorn Caramel
Barcode: 5706516031617
Mindesthaltbarkeitsdatum: Mai 2026
Charge: L134
Mikrowellenpopcorn, das unter anderem bei Rewe und Kaufland verkauft wurde, ist derzeit von einem Rückruf betroffen. © Addictive Stock/ImagoRückruf von Mikrowellenpopcorn: Wie funktioniert die Rückgabe bei Rewe und Kaufland?
Supermarkt-Kunden, die eines der vom Rückruf betroffenen Produkte erworben haben, sollten dieses keinesfalls verzehren. Die Supermärkte Rewe und Kaufland nehmen die Artikel auch ohne Kassenbon zurück und erstatten den Kaufpreis vollständig.
Die zurückgerufenen Produkte waren auch online erhältlich. Wer das Popcorn in einem Online-Shop gekauft hat, sollte den jeweiligen Händler kontaktieren und nach Umtauschmöglichkeiten fragen. Im Idealfall mit Verweis auf den aktuellen Rückruf.
PFAS: Gesundheitsrisiken im Überblick
PFAS reichern sich im Körper an und werden nur sehr langsam ausgeschieden. Sie können das Immunsystem schwächen, den Hormonhaushalt stören und das Krebsrisiko erhöhen. Besonders betroffen sind Leber, Nieren und Blut. Experten weisen die Giftstoffe immer häufiger im Blut von Menschen nach
Studien zeigen einen Zusammenhang mit erhöhten Cholesterinwerten, Fruchtbarkeitsproblemen und Entwicklungsstörungen bei Kindern. Auch Herz-Kreislauf-Erkrankungen und eine verringerte Wirkung von Impfungen werden mit PFAS in Verbindung gebracht.
Quellen: Umweltbundesamt, Verbraucherzentrale und AOK Gesundheitsmagazin
Aktueller Popcorn-Rückruf: Kunden können sich mit weiteren Fragen an diese E-Mail wenden
Popcorn-Liebhaber, die weitere Informationen zu dem Rückruf haben wollen, können sich per E-Mail an qualitaet@genuport.de wenden. Die Genuport Trade GmbH arbeitet laut dem Portal produktwarnung.eu bei dem Rückruf eng mit dem Hersteller Popz zusammen.