Nach jahrelangem Ringen hat der Berliner Senat einen Gesetzentwurf zur Sicherung von Kleingärten in Berlin vorgelegt. Mit seiner Hilfe sollen zumindest die rund 56.000 Kleingärten auf öffentlichem Grund und Boden geschützt werden. Umwidmungen etwa zum Bau von Wohnungen werden unter mehrfachen Vorbehalt gestellt und sollen künftig nur noch in klar begrenzten Ausnahmefällen möglich sein. Der Tagesspiegel hat die Vorstände von Kleingartenvereinen gefragt, wie sie den Gesetzentwurf bewerten:
Lutz Wittstock, Vorstandsmitglied in der Kleingartenanlage „Am See“ in Reinickendorf Lutz Wittstock ist Vorstandsmitglied in der Kleingartenanlage „Am See“ in Reinickendorf.
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„Ich begrüße das Gesetz ausdrücklich. Es ist ein erster Schritt und eine tolle Sache für die Kolonien, die bislang nur bis 2030 gesichert waren. Dennoch bietet der Entwurf der Verwaltung auch weiterhin die Gelegenheit, Flächen in Anspruch zu nehmen, etwa zum Bau von Wohnungen. Dass das nur noch dann möglich sein wird, wenn erstens das Abgeordnetenhaus zustimmt und zweitens Ersatzflächen zur Verfügung gestellt werden, ist ein großer Wurf – auch wenn aus der Erfahrung heraus Restzweifel bleiben und für die Anlagen auf privatem Grund dringend etwas getan werden muss.
Absolut richtig finde ich, dass die kleingärtnerische Nutzung der Gärten per Gesetz vorgeschrieben wird. Da besteht in vielen Anlagen noch Nachbesserungsbedarf. Was mich besonders freut: Die Politik hat Wort gehalten. Kai Wegner und Franziska Giffey haben im Wahlkampf versprochen, dass das Gesetz kommt und jetzt ist es da. So lässt sich Vertrauen in die Politik aufbauen.“
Henry Düring-Bienemann, Vorsitzender der Kleingartenanlage „Hoffnung“ in Pankow Henry Düring-Bienemann ist Vorsitzender der Kleingartenanlage „Hoffnung“ in Pankow
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„Der Senat hat ist ein gutes, übersichtliches Gesetz vorgelegt, das den Wünschen vieler Kleingärtner in Berlin entspricht. Im Vergleich zum Gesetzentwurf aus dem Jahr 2020 wirkt der vorliegende Entwurf aber vor allem bewahrend in die Zukunft und will weniger entwickeln. Das zeigt sich daran, dass alle gegenwärtigen Bauvorhaben mehr oder weniger schadlos gehalten werden, weil der Bestandsschutz bei ‚fortgeschrittener Planung oder in Umsetzung befindlichen Vorhaben‘ wegfällt.
Tatsächlich werden Kleingärten auf öffentlichen Flächen gegenüber Anlagen auf privatem Grund besser gestellt. Im Bezirksverband Pankow sind das die Hälfte aller Gärten, inklusive unserer Anlage. Diese Besserstellung hat Folgen, auch weil das Interesse an einem Garten dort besonders groß ist, wo ich Planungssicherheit bekomme. Um Gärten auf privaten Flächen zu sichern, müssen andere Sicherungsinstrumente wie die Bebauungsplanung scharfgestellt werden. Das würde die Privaten nicht ausnehmen.“
Marcus van der Heyden, Vorsitzender der Kleingartenanlage „Britzer Allee“ in Treptow Marcus van der Heyden ist Vorsitzender der Kleingartenanlage Britzer Allee.
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„Grundsätzlich ist es super, dass wir jetzt ein Stück Papier in die Hände bekommen, das Kleingärten schützt. Es ist ein erster wunderbarer Schritt, dass wir Kleingärtner Gehör gefunden haben und es zeigt, was wir bewegen können. Klar ist aber auch: Wir müssen dranbleiben und dafür sorgen, dass auch die Kleingärten auf privaten Flächen geschützt werden. Auch die brauchen den Schutz, den die Gärten auf öffentlichen Flächen nun bekommen.
Zu klären ist, inwiefern der Schutz auch für Gärten gilt, die konkret durch Bauplanungen gefährdet sind. Was ist denn eine ‚fortgeschrittene Planung‘, von der im Gesetzentwurf die Rede ist? Diese Fragen stellen sich und sie betreffen zu einem kleinen Teil auch unsere Kleingartenanlage. Wir sind gespannt, wie das Gesetz umgesetzt wird und hoffen darauf, dass wir uns da noch mit einbringen können.“