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Der Eingang zum Jobcenter.Eine Auszahlungsmethode fällt ab dem 1. Januar 2026 für Bürgergeldempfänger weg. © Bihlmayerfotografie/Imago

Die Auszahlung des Bürgergelds ändert sich. Ein technischer Wechsel führt zu neuen Vorgaben – wer diese nicht erfüllt, bekommt bald kein Geld mehr.

Dortmund – Ab dem 1. Januar 2026 wird das Bürgergeld nicht mehr per Verrechnungsscheck ausgezahlt. Grund dafür ist eine technische Umstellung bei der Postbank, die als einzige Bank diese Schecks angeboten hat. Da sie nun offiziell zur Deutschen Bank gehört, nutzt die Postbank in Zukunft deren Computersystem. Das alte Scheck-Verfahren funktioniert damit nicht mehr.

Neue Pflicht für Bürgergeld-Empfänger: Zahlungsstopp droht

Das Jobcenter hat keine Möglichkeit mehr, Bürgergeld in Form eines Schecks zu geben. Die Auszahlung ist ab 2026 nur noch per Überweisung möglich. Auch Rentner sind von dieser Konto-Umstellung betroffen, allerdings schon etwas eher. Alle, die ihr Bürgergeld bisher per Scheck bekommen, erhalten rechtzeitig einen Brief mit Informationen, so das Jobcenter München.

Aber wieso haben nicht alle Menschen ein Konto? Und warum haben besonders Bürgergeldempfänger Schwierigkeiten, ein Konto zu eröffnen? Nicht jede Person in Deutschland hat ein Girokonto – und das hat verschiedene Gründe. Einer der häufigsten ist ein negativer Schufa-Eintrag. Viele Banken lehnen in solchen Fällen die Eröffnung eines normalen Kontos ab.

Bürgergeld-Auszahlung wird überarbeitet: Scheck fällt ab 2026 weg

Auch Menschen ohne festen Wohnsitz haben es schwer, da viele Geldinstitute eine Meldeadresse verlangen. Wer keine deutschen oder EU-Ausweisdokumente besitzt, kann ebenfalls Probleme bei der Identitätsprüfung bekommen (mehr Service-News bei RUHR24 lesen).

Damit das Bürgergeld auch bei denjenigen weiterhin ohne Probleme ankommt, wird ab dem 1. Januar 2026 ein Bankkonto gebraucht. Wer aktuell kein Konto hat, kann ein sogenanntes Basiskonto eröffnen.

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Neue Auszahlung beim Bürgergeld: Basiskonto wird Pflicht

Dieses Konto funktioniert wie ein normales Girokonto, aber ohne Dispo oder Überziehung. Jede Person, die sich rechtmäßig in der EU aufhält und noch kein Konto in Deutschland hat, darf ein solches Konto bekommen – auch ohne festen Wohnsitz.

So läuft es ab:

  1. Beliebige Bank auswählen.
  2. Die Eröffnung eines Basiskontos beantragen.
  3. Die Bank muss innerhalb von zehn Tagen entscheiden, ob ein Konto eröffnet wird oder nicht.
  4. Nach Kontoeröffnung müssen Bürgergeld-Empfänger die neue Bankverbindung beim Jobcenter angeben.

Bürgergeld-Änderung ab 1. Januar: Probleme mit der Kontoeröffnung?

Wird der Antrag auf ein Basiskonto abgelehnt, stehen verschiedene Anlaufstellen zur Verfügung. Die Verbraucherschlichtungsstelle kann eingeschaltet werden. Alternativ ist ein Verwaltungsverfahren bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) möglich, wie das Jobcenter Magdeburg erklärt.