Der Tatbestand der „räuberischen Erpressung“ ist ein Verbrechen. Und die Strafandrohung kein Pappenstiel: Ein Jahr Freiheitsstrafe ist die Untergrenze. Das gilt im Prinzip auch für einen Versuch. Aber wie es so ist im Leben: Manchmal ist alles anders als es scheint. Und am Ende eines Prozesses kann der Elefant aus der Anklage zur juristischen Mücke mutiert sein. Wie in einem Fall, den ein Schöffengericht unter Vorsitz von Sebastian Konrad abzuurteilen hat. Es geht um die Vermittlung eines Kredits für den Kauf eines Hauses und seine möglicherweise strafrechtlichen Randerscheinungen. Die fasst Staatsanwältin Neuhaus-Hahn in der Anklage mit den Vorwürfen der versuchten räuberischen Erpressung, der Beleidigung, Körperverletzung und Nötigung zusammen.

  • Klaus Utzni

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