Dresden – Es ist eine unfassbare Tat. Der 18-jährige Deutsch-Syrer Mohammad I. quälte und erniedrigte über Stunden einen Jungen (13), den er durch Morddrohungen in seiner Gewalt hielt. Die grausamen Szenen ließ er von einem syrischen Kind (13) filmen.
Das Opfer Tobi S. (13, *Name geändert) trifft sich regelmäßig mit Freunden im Grenzort Schmilka (Sachsen) und dem benachbarten tschechischen Hřensko. Rund eine Woche vor der Tat muss es verbale Auseinandersetzungen mit anderen Jugendlichen, darunter dem Angeklagten, gegeben haben.
Mohammad I. ließ die Erniedrigungen filmen
Offenbar bestimmte Mohammad I. einen syrischen Jungen (13) aus dem Bekanntenkreis von Tobi, ihm Bescheid zu sagen, wenn Tobi erneut in Hrensko auftaucht. Am 18. Januar 2025 passt Mohammad I. den Jungen und dessen syrischen Bekannten in dem tschechischen Grenzort ab. Er bedroht Tobi und nimmt ihm sein Handy und seine Kopfhörer ab.
Der tschechische Ort Hrensko, liegt an der sächsischen Grenze im Sandsteingebirge der Böhmischen Schweiz
Foto: picture alliance / Shotshop
Der Angeklagte besorgt sich vor Ort in einem Laden einen Teleskopschlagstock, Böller und einen Elektroschocker. Dann zwingt er Tobi, den Boden zu küssen, während der syrische Junge mit dem Handy des Angeklagten alles filmt. Tobi muss sich vor laufender Kamera selbst beschimpfen. Er soll einen „Schwulen“ spielen, mit dem Po wackeln, um Sex betteln.
Angeklagter: „Ich weiß, das war unmenschlich“
Etwa drei Stunden dauert die Quälerei, zum Schluss muss der Junge seinen Kopf in einen Mülleimer stecken und den Rand ablecken. Dann fordert Mohammad 1500 für die Rückgabe des Handys, entlässt sein Opfer, um das Geld zu besorgen.
Im Prozess vergangene Woche vor dem Amtsgericht Dresden sagt Tobi in nicht öffentlicher Sitzung gegen seinen Peiniger aus. Der lässt über seinen Anwalt ein Geständnis verlesen. Er entschuldigt sich und beteuert: „Ich weiß, das war unmenschlich.“ Angeblich habe der Altenpflege-Azubi, der in Deutschland einen Schulabschluss machte, Geldnot gehabt.
Lesen Sie auch
Nur fünf Tage vor der Tat hatte Mohammad I. zwei Jugendliche in der S-Bahn überfallen, eine Winterjacke und 35 Euro geraubt. Das Amtsgericht Dresden verurteilte ihn nach Jugendstrafrecht zu insgesamt zwei Jahren Haft auf Bewährung, Schadenswiedergutmachung und Therapie.
„Ihre Tat waren sadistisch und menschenverachtend. Man kann nicht glauben, dass ein 18-Jähriger einem 13-Jährigen so etwas antut“, so Richter Rüdiger Baumann.