Stand: 22.07.2025 16:46 Uhr
Die Jusitzbehörden in Niedersachsen haben gemeinnützigen Organisationen im vergangenen Jahr etwa 5,78 Millionen Euro zugewiesen. Das Geld stammt aus Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren.
Werden solche Verfahren eingestellt, könne dies gegen Zahlung einer Geldauflage geschehen, teilte das Justizministerium am Dienstag in Hannover mit. Auch die Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung könne mit solch einer Zahlung verknüpft werden. Anders als bei Geldstrafen, welche immer an die Landeskasse gezahlt werden müssten, könnten Staatsanwaltschaften und Gerichte die Gelder aus den Auflagen gemeinnützigen Organisationen zur Verfügung stellen, hieß es. Dabei überstiegen die Zuweisungen in 2024 die aus dem Vorjahr: 2023 betrugen diese etwa 207.000 Euro weniger, so das Ministerium. Zudem stelle der Betrag für 2024 den höchsten Wert der vergangenen fünf Jahre dar. Der größte Anteil ging den Angaben zufolge im vergangenen Jahr an Einrichtungen des allgemeinen Sozialwesens.
Größte Summen gingen an Sozialwesen, Kinder- und Jugendhilfen
Etwa 1,33 Millionen Euro flossen laut Ministerium an Organisationen des allgemeinen Sozialwesens. An zweiter Stelle stehen den Angaben zufolge Hilfseinrichtungen für beeinträchtigte Kinder mit 1,08 Millionen Euro. Die allgemeine Jugendhilfe erhielt 916.000 Euro, hieß es. Darüber hinaus ging Geld an Einrichtungen im Natur- und Umweltschutz, an Straffälligen- sowie Suchtgefährdetenhilfen. Nach Angaben des Ministeriums erhielt als einzelne Einrichtung im vergangenen Jahr die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen mit 290.000 Euro die größte Summe – gefolgt von 245.000 Euro für das Kinderhospiz Löwenherz e.V. in Syke (Landkreis Diepholz) und 122.000 Euro, die der Opferhilfeverein Weißer Ring e.V. erhielt.
Organisationen können Interesse per Verzeichnis bekunden
Gemeinnützige Organisationen, die daran interessiert sind, ebenfalls Zuweisungen aus den Geldauflagen zu erhalten, können nach Angaben des Justizministeriums die Aufnahme in ein landesweites Verzeichnis beantragen. Zwar sei der Eintrag keine Voraussetzung für die Zuweisung. Das Verzeichnis informiere aber die Gerichte und Staatsanwaltschaften über das bestehende Interesse, hieß es.
Dieses Jahr sollen zusätzliche 15 Millionen Euro für gemeinnützige Zwecke ausgeschüttet werden – beschloss der Landtag.
Das Geld stammt von Straftätern in Niedersachsen, denen Zahlungen an gemeinnützige Einrichtungen auferlegt wurden.