Bochum: Haftbefehl außer Vollzug
Der Angeklagten im Prozess um den Mord vor 29 Jahren in Wattenscheid ist auf freiem Fuß. Das Landgericht Bochum hat den Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Zuvor hatte der Rechtsmediziner sein Gutachten erstattet. Danach war ein heimtückischer Angriff sehr unwahrscheinlich. Und damit wird jetzt auch eine Verurteilung wegen Mordes sehr unwahrscheinlich. Der Angeklagte war vor gut zwei Jahren nach einem DNA-Abgleich in England festgenommen worden.