Der Traum vom EM-Finale lebt auch für Kathy Hendrich (33) weiter!
Wie BILD aus Uefa-Kreisen erfuhr, bekommt die DFB-Verteidigerin nach ihrer Roten Karte im Viertelfinale gegen Frankreich (7:6 n. E.) nur ein Spiel Sperre! Heißt: Hendrich darf im Halbfinale am Mittwoch (21 Uhr/ARD und DAZN) gegen Spanien nicht spielen. Aber: Wenn wir ins Endspiel kommen, wäre sie wieder spielberechtigt.
Klar zu erkennen: Kathy Hendrich (rechts im Hintergrund) greift der Französin Griedge Mbock (30) in die Haare
Foto: Georgios Kefalas/KEYSTONE/dpa
Das endgültige Urteil fiel am Dienstagabend, nachdem Hendrich am Vortag schon für „mindestens ein Spiel“ gesperrt worden war. Die Uefa gab dem DFB bis Dienstagmittag Zeit, eine Stellungnahme zur umstrittenen Szene abzugeben. Darin argumentierten die Deutschen, dass der Griff an den Zopf der Französin Griedge Mbock (30) nicht absichtlich erfolgte. Hendrich habe lediglich Kontakt zur Gegenspielerin gesucht und sich dabei mit der Hand in den Haaren verfangen.
Die Uefa folgte nun dieser Argumentation. Sie wertete den Griff als normales Foul und nicht als Tätlichkeit, für die Hendrich mehr als nur ein Spiel gesperrt worden wäre. So aber wurde es nur als normales unsportliches Verhalten eingestuft. Hendrich wurde vom Verdacht der Absicht freigesprochen.
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Für Hendrich und den DFB ist das ein gerechtes Urteil. Im Nachhinein ist die Bewertung der Szene dennoch etwas ärgerlich. Denn: Hätten die Schiedsrichterin und der VAR nicht auf Tätlichkeit, sondern nur auf Foul entschieden, hätte es zwar auch den Elfmeter gegeben, aber nur die Gelbe Karte, und das DFB-Team hätte zu elft weiterspielen können.
„Sie haben es nicht verdient“: Frankreich-Star wütet nach Elfer-Aus
Quelle: SNTV21.07.2025
Nun heißt es also umso mehr, ins Finale zu kommen – damit Hendrich noch ein EM-Spiel bekommt!