Die Universität
Hamburg hat offenbar Hinweise auf ein mögliches wissenschaftliches
Fehlverhalten bei der Doktorarbeit der Verfassungsrichterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf
erhalten. Im Zuge der
medialen Berichterstattung seien bei der Ombudsstelle begründete Hinweise
eingegangen, sagte ein Sprecher der Universität der Nachrichtenagentur dpa. Die Universität sei laut Satzung verpflichtet, den Hinweisen nachzugehen.
Die
Untersuchung erfolge ausdrücklich unter Beachtung des Grundgedankens der
Unschuldsvermutung, sagte der Sprecher. Die Vorwürfe würden nun zunächst unter
Plausibilitätsgesichtspunkten auf Konkretheit und Bedeutung geprüft. „Erfüllen
die Hinweise diese in der Satzung genannten Grundsätze, wird ein formales
Ombudsverfahren zur Vorprüfung der Hinweise begonnen.“ Dabei könnten auch externe Gutachter hinzugezogen werden. Anschließend soll das Ombudskollegium den Gesamtsachverhalt bewerten.
Ehemann von Brosius-Gersdorf wohl ebenfalls betroffen
Die Wahl von Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin war gescheitert,
nachdem die Union kurzfristig ihre Zustimmung für die von der SPD
vorgeschlagene Kandidatin zurückgenommen hatte. Daraufhin musste im
Bundestag die Neubesetzung aller drei Richterposten von der Tagesordnung
genommen werden.
Der Ehemann der an der Universität Potsdam tätigen Juristin,
Hubertus Gersdorf, sei ebenfalls betroffen, sagte der Sprecher der Uni Hamburg. Gegen den Professor an der Universität Leipzig lägen
ebenfalls Hinweise vor. Zuvor hatte der Tagesspiegel berichtet.
© Lea Dohle
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Nach
ersten Medienberichten über angebliche Parallelen zwischen Brosius-Gersdorfs Doktorarbeit
und der Habilitationsschrift ihres Mannes vor rund zwei Wochen hatte die
Universität noch keinen Anlass für eine Überprüfung gesehen. Die Hinweise sollen damals noch nicht hinreichend begründet gewesen sein.
Gutachten von Stuttgarter Kanzlei nennt Vorwürfe unbegründet
Zuvor hatten Brosius-Gersdorf
und ihr Mann selbst bei einer Stuttgarter Anwaltskanzlei ein
Kurzgutachten in Auftrag gegeben. Dieses kam zu dem vorläufigen Ergebnis, dass
der Vorwurf wissenschaftlichen Fehlverhaltens gegen sie unbegründet sei, wie
die Kanzlei in einem Schreiben mitteilte.
Die Vorwürfe
waren unmittelbar vor der gescheiterten Richterwahl im Bundestag bekannt geworden, nachdem der österreichische Plagiatssucher Stefan Weber angebliche Parallelen zwischen ihrer Doktorarbeit und der Habilitationsschrift ihres
Mannes veröffentlicht hatte. Die Dissertationsschrift von Brosius-Gersdorf wurde 1997 an der Universität
Hamburg eingereicht, die Habilitationsschrift ihres Mannes Hubertus an
derselben Hochschule im Sommersemester 1998.
Frauke Brosius-Gersdorf
Z+ (abopflichtiger Inhalt);
Frauke Brosius-Gersdorf:
Und diese Frau soll links sein?
Z+ (abopflichtiger Inhalt);
Frauke Brosius-Gersdorf:
Eine radikalisierte Minderheit
Z+ (abopflichtiger Inhalt);
Wahl von Verfassungsrichtern:
Karlsruhe (bei Berlin)