Stand: 24.07.2025 14:56 Uhr
Der im Fall „Maddie“ verdächtige Christian B. kann früher aus der Haft entlassen werden. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat die Prüfung der Zahlung der Geldstrafe abgeschlossen.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Zahlung überprüft, da im Raum stand, dass es sich um ein Missverständnis gehandelt hatte. Diese Prüfung sei nun aber abgeschlossen, die Geldstrafe gilt als beglichen, teilte die Behörde mit. Wer die Summe überwies, wurde nicht bekannt. Entsprechend könnte Christian B. im September entlassen werden, sofern es keine neue Wendung gebe, etwa wenn die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Hildesheim über einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung von Christian B. entscheidet. Nach Angaben einer Landgerichtssprecherin ist diese Entscheidung aber bisher nicht gefallen.
Der 47-Jährige, der auch im Fall „Maddie“ unter Verdacht steht, war wegen mehrerer schwerer Sexualstraftaten angeklagt.
Alles nur ein „Missverständnis“?
Im Juni hatte laut „Spiegel“ eine Frau die offene Geldstrafe von rund 1.450 Euro für B. gezahlt, wodurch sein Entlassungstermin vom 6. Januar 2026 auf den 17. September dieses Jahres vorgezogen worden wäre. Wie der „Spiegel“ damals berichtete, bezeichnete die frühere BKA-Mitarbeiterin die Überweisung später als „Missverständnis“. Sie habe gedacht, die Strafe hänge mit einer Beleidigung gegen Vollzugsmitarbeitende zusammen. Als sie erfahren habe, dass es unter anderem um Körperverletzung geht, sei es zu spät gewesen. „Sollte sich ergeben, dass die Überweisung tatsächlich aus Versehen passierte, könnte es eine Rückzahlung geben“, sagte damals der Sprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig, Hans Christian Wolters.
Christian B. verbüßt Haftstrafe für Vergewaltigung
Mit einer früheren Entlassung würde sich die Haftzeit für den 48-jährigen Christian B. vom 6. Januar 2026 auf den 17. September 2025 verkürzen. Er sitzt derzeit eine siebenjährige Haftstrafe wegen der Vergewaltigung einer US-Amerikanerin im Jahr 2005 ab. Dazu wurde er vom Landgericht Braunschweig verurteilt. Das niedersächsische Gericht ist zuständig, da Christian B. seinen letzten Wohnsitz vor seinem Auslandsaufenthalt in Braunschweig hatte.
Fall „Maddie“: Christian B. gilt als verdächtig
Christian B. steht bei deutschen Ermittlern seit Jahren im Verdacht, für das Verschwinden der dreijährigen Madeleine McCann verantwortlich zu sein. „Maddie“ verschwand 2007 aus einer portugiesischen Ferienwohnung. Bislang gibt es keine Anklage, es gilt die Unschuldsvermutung. Im Oktober 2024 war B. in einem anderen Verfahren vom Vorwurf mehrerer Sexualstraftaten freigesprochen worden.
Eine Strafzahlung für Christian B. ist laut der Staatsanwaltschaft beglichen worden. Es geht um rund 1.450 Euro.
Die neuen Ermittlungen waren von der Staatsanwaltschaft Braunschweig angestoßen worden. Ergebnisse sind bislang nicht bekannt.
Dem 47-Jährigen waren in Braunschweig mehrere Sexualstraftaten vorgeworfen worden. Er gilt auch im Fall „Maddie“ als verdächtig.