Steinhagen. Ein 57-jähriger Mann aus Steinhagen wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 2.100 Euro verurteilt. Nach einem Streit mit seiner Ehefrau im Juli des vergangenen Jahres, bei dem es um Arbeitswünsche und finanzielle Differenzen ging, zerstörte der Mann in einem Wutanfall die Glasplatte eines Terrassentisches mit einem Besenstiel. Anschließend soll er seine Frau mit einem Hausschuh ins Gesicht geschlagen haben, was er jedoch bestritt. Nach dem Vorfall wurde er von der Polizei der Wohnung verwiesen. Ein Polizist bestätigte die Situation basierend auf seinen damaligen Erkenntnissen.
Die Ehefrau machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und verzichtete auf die Strafverfolgung. Die Staatsanwältin änderte daraufhin den Vorwurf auf fahrlässige Körperverletzung, und das Gericht folgte dieser Einschätzung mit einem Urteil von 30 Tagessätzen à 70 Euro. Die Richterin begründete die Höhe der Strafe mit dem Einkommen des Angeklagten.