Managua/Berlin. Die Regierung von Nicaragua legt vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) fristgerecht die schriftliche Begründung ihrer Klage gegen Deutschland wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Völkerrecht vor. Im April 2024 reichte Managua diese Klage gegen Berlin ein und forderte in einem Eilantrag den Erlass einstweiliger Maßnahmen gegen Deutschland (amerika21 berichtete).
Nicaragua stützt seine Klage auf Beweise für die politische, finanzielle und militärische Unterstützung, die Deutschland dem israelischen Staat gewährt und die die Begehung schwerer internationaler Verbrechen erleichtert. Außerdem wirft Nicaragua Deutschland vor, direkt oder indirekt an der Aufrechterhaltung des von Israel geführten „Besatzungs-, Rassentrennungs- und Apartheidregimes“ mitzuwirken.
Nicaragua beruft sich auch auf die Gutachten des IGH aus den Jahren 2004 und 2024, in denen vor der Verantwortung dritter Staaten gewarnt wird, sich nicht an rechtswidrigen Handlungen zu beteiligen. Ferner dürfe die Situation, die von Israel mit Rechtsverstößen geschaffen wurde, nicht als rechtmäßig anerkannt werden.
In seiner Klagebegründung legt Nicaragua dar, dass die Verstöße Deutschlands gegen das Völkerrecht bereits vor Jahrzehnten begannen. Nicaragua verweist dabei auf die Nichteinhaltung der Verpflichtung, die Achtung des humanitären Völkerrechts zu gewährleisten, sowie auf die fehlende Einhaltung der Verpflichtung, das Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volkes zu achten und zu fördern.
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Laut der Pressemitteilung der Regierung Nicaraguas ist auch Deutschland dazu verpflichtet, „Israel nicht durch Handlungen zu unterstützen oder ihm dabei zu helfen, die durch seine illegale Präsenz und sein Regime der Rassendiskriminierung, Segregation und Apartheid in den besetzten palästinensischen Gebieten geschaffene Situation aufrechtzuerhalten.“ Deutschland sei verpflichtet, „Völkermord zu verhindern, zu bestrafen und sich nicht daran zu beteiligen“, heißt es in der Erklärung.
Nicaragua fordert Deutschland im Zusammenhang mit der Klage auf, sein rechtswidriges Verhalten einzustellen, vor allem die Ausfuhr von Militärgütern nach Israel zu beenden. Außerdem müsse Deutschland bei seinen kommerziellen, kulturellen und akademischen Aktivitäten zwischen dem Gebiet Israels und dem besetzten palästinensischen Gebiet unterscheiden, dürfe sein bisheriges Verhalten nicht fortsetzen und müsse Wiedergutmachung für die palästinensischen Opfer leisten.
Nicaragua fordert in seiner Erklärung auch alle Staaten auf, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um Völkermord, Apartheid und Kriegsverbrechen zu stoppen und die einschlägigen Normen des Völkerrechts einzuhalten. Ebenso verlangt Nicaragua von allen Staaten, jegliche militärische Unterstützung an Israel einzustellen, um das Risiko zu vermeiden, dass solche Waffen zur Verletzung des Völkerrechts eingesetzt werden, gemäß der Anordnung des IGH im Eilantrag Nicaraguas gegen Deutschland am 30.04.25.
Am Ende der Presseerklärung der Regierung Nicaraguas heißt es, dass das Land allen danken möchte, die an der Ausarbeitung dieser Klage mitgewirkt haben. Mit diesem Weg sollen die Verstöße gegen die grundlegendsten Normen des Völkerrechts an dem palästinensischen Volk beendet werden. Nicaragua unterstützt auch die Klage Südafrikas gegen Israel wegen der Verletzungen des Völkerrechts. Im April dieses Jahres hatte sich das mittelamerikanische Land wegen des hohen Aufwands und der Kosten aus dieser Klage zurückgezogen, dann aber aufgrund der weiteren Eskalationen in Gaza und wegen der internationalen Unterstützung für seine Klage diese wieder aufgenommen (amerika21 berichtete).