Hamburg – Zwei Jungen im Alter von 12 und 13 Jahren haben sich am 24.07.2025 gegen 18.45 Uhr im Gleisbereich der S-Bahn-Strecke Rübenkamp – Ohlsdorf aufgehalten und dort Süßigkeiten gegessen.
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Mitarbeiter der Deutschen Bahn und ein Triebfahrzeugführer beobachteten die Szene und informierten die Polizei. Die Kinder wurden von den DB-Mitarbeitern angesprochen und sicher zum Bahnsteig im Bahnhof Ohlsdorf gebracht, wo sie auf die Bundespolizei warteten.
Im S-Bahn-Bereich führen die Stromschienen 1200 Volt Gleichstrom, was bei Berührung tödlich sein kann. Während des Vorfalls war der S-Bahn-Verkehr im Regelbetrieb, sodass jederzeit eine Bahn hätte kommen können. Die Bundespolizei sperrte kurzfristig den betroffenen Streckenabschnitt und schaltete die Stromschiene ab.
Die Jungen zeigten Einsicht und gaben zu, im Gleisbereich Süßigkeiten gegessen zu haben. Sie wurden ihren Erziehungsberechtigten übergeben, die über die Gefahren im Gleisbereich aufgeklärt wurden.
Die Hamburger Bundespolizei warnt eindringlich vor leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen. Wenn auch in diesem Fall keine Kinder zu Schaden gekommen sind, weist die Bundespolizei Hamburg eindringlich darauf hin, dass der Aufenthalt im Gleisbereich lebensgefährlich und verboten ist. Triebfahrzeugführer von Zügen können nicht ausweichen, oftmals sind die Bremswege zu lang, um ein Erfassen von Personen im Gleisbereich noch zu verhindern. Häufig gefährden sich Personen in den Gleisen durch ihr leichtsinniges Verhalten nicht nur selbst, sondern auch Reisende und Helfer. Der Appell gilt daher Eltern: Klären Sie Ihre Kinder und Jugendliche über die Gefahren im Gleisbereich auf und verbieten Sie den Aufenthalt im Gleisbereich unmissverständlich.
Dieser Text basiert auf einer offiziellen Behörden-Information und wurde mit Hilfe von KI erstellt.