Termine, Unterlagen, Bescheinigungen

So treten Sie in Hannover aus der Kirche aus

25.07.2025 – 11:03 UhrLesedauer: 2 Min.

Mit einem Kirchenaustritt muss keine Kirchensteuer mehr gezahlt werden.Vergrößern des Bildes

Formular zum Kirchenaustritt (Symbolbild): Wer die Kirche verlässt, muss keine Kirchensteuer mehr zahlen. (Quelle: Fotostand / K. Schmitt /imago-images-bilder)

In Hannover ist das Standesamt am Schützenplatz für den Kirchenaustritt zuständig. Alle Infos zu Gebühren und Ablauf.

Immer mehr Menschen verlassen die Kirche – auch in Hannover steigt die Zahl der Austritte kontinuierlich. Das Standesamt bearbeitet diese Anträge nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Für den Kirchenaustritt ist in Hannover das Standesamt am Schützenplatz 1 zuständig. Sie müssen persönlich erscheinen und können den Austritt nicht online oder schriftlich erklären. Die Gebühr beträgt 30 Euro.

Sie können ab dem vollendeten 14. Lebensjahr eigenständig aus der Kirche austreten. Für jüngere Kinder müssen die Sorgeberechtigten den Austritt erklären.

Wichtig: Bei Kindern ab 12 Jahren darf der Austritt nicht gegen deren Willen erfolgen. Personen mit rechtlichem Betreuer können durch diesen vertreten werden, sofern das Aufgabengebiet dies umfasst.

Bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Falls die Adresse nicht aktuell ist, benötigen Sie zusätzlich eine Meldebescheinigung. Eine Taufbescheinigung ist hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich.

Das Standesamt erfasst Ihre persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse und Familienstand direkt vor Ort.

Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich. Sie können den Termin online über das Serviceportal der Stadt Hannover buchen oder telefonisch unter 0511 168-42974 vereinbaren.

Das Standesamt ist montags, dienstags und donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr geöffnet. Donnerstags gibt es zusätzlich einen Nachmittagstermin von 15 bis 17 Uhr. Freitags schließt das Amt bereits um 12 Uhr, mittwochs bleibt es geschlossen.

Beim Termin nehmen die Mitarbeiter Ihre Austrittserklärung auf und protokollieren diese. Sie erhalten sofort eine Austrittsbescheinigung als Nachweis. Der Austritt wird am Tag der Erklärung rechtswirksam.

Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem Sie den Austritt erklärt haben. Das Standesamt informiert automatisch das Finanzamt, das wiederum Ihren Arbeitgeber über die geänderten Lohnsteuerabzugsmerkmale benachrichtigt.

Alternativ können Sie den Kirchenaustritt bei einem Notar erklären. Diese öffentlich beglaubigte Erklärung wird dann beim Standesamt eingereicht. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist jedoch nicht möglich – Sie müssen immer persönlich erscheinen.

Der Ablauf ist für alle Konfessionen identisch, da der Kirchenaustritt staatlich geregelt ist. Es gibt dabei keine Unterschiede zwischen evangelischer, katholischer oder anderen Kirchen.