Im September dürfen wir wieder Kreuzchen setzen für unsere politische Vertretung. Rund 250.000 Menschen in Münster sind am 14. September zur Kommunalwahl aufgerufen. Dabei wählen die Münsteraner:innen nicht nur einen neuen Oberbürgermeister oder eine neue Oberbürgermeisterin. Es warten gleich drei Wahlzettel auf die Wahlberechtigten – mindestens. Darauf weist die Stadt Münster hin.
Der erste Wahlzettel: Für den Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin
Mit dem ersten Stimmzettel wählt ihr den obersten Repräsentanten oder die oberste Repräsentantin der Stadt. Der amtierende Oberbürgermeister Markus Lewe tritt nicht erneut zur Wahl an. Die neu zu wählende Person braucht mehr als 50 Prozent der Stimmen, ansonsten kommt es am 28. September zur Stichwahl. Voraussichtlich habt ihr die Wahl zwischen acht Kandidat:innen von den Parteien CDU, SPD, Die Grünen, Volt, Die Linke, ÖDP, Die Partei und von der Internationalen Demokratischen Liste. Der Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin leitet die Verwaltung und ist Mitglied und Vorsitzende:r des Rates der Stadt und leitet dessen Sitzungen.
Wahl zum Rat der Stadt mit Wahlzettel Nummer zwei
Den Rat der Stadt wählt ihr mit dem zweiten Stimmzettel. Dort sitzen 66 Menschen verschiedener Parteien zusammen, die die Einwohner:innen der Stadt repräsentieren. Sie treffen die politischen Entscheidungen in der Stadt. Die Hälfte der Ratsmitglieder wird direkt in den 33 Wahlbezirken Münsters gewählt, die anderen 33 Sitze werden entsprechend dem Wahlergebnis in der gesamten Stadt über Listen der Parteien besetzt. Das 67. Mitglied des Rates ist der Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin.
Der dritte Stimmzettel: Für die Bezirksvertretung
Zusätzlich wählen die Münsteraner mit dem dritten Stimmzettel ihre jeweiligen Bezirksvertretungen: Mitte, Nord, Ost, Südost, Hiltrup und West. Dort werden verschiedene Angelegenheiten der Stadtbezirke besprochen und entschieden, zum Beispiel geht es dort um die Ausstattung der Schulen oder Sportplätze sowie Parks und Grünanlagen. Auch die Mitglieder der Bezirksvertretungen werden für einen Zeitraum von fünf Jahren gewählt.
Wahlen zum Integrationsrat
Personen mit Zuwanderungsgeschichte bekommen außerdem einen vierten Stimmzettel. Damit können sie die Mitglieder des Integrationsrates wählen. Dort sind 27 Mitglieder zusammen, 18 davon werden bei der Kommunalwahl gewählt. Die anderen bestimmt der Rat. Der Integrationsrat kümmert sich um Themen wie gleichberechtigte Teilhabe und Chancengleichheit der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte.