Mann hatte Enkelin der Lebensgefährtin missbraucht

Der Mann war bereits Anfang vergangenen Jahres wegen der Taten verurteilt worden. Dagegen hatte er Revision eingelegt, die  Revision war zum Teil erfolgreich. Der Bundesgerichtshof hatte an der Feststellung der Taten nichts zu bemängeln. Der Rentner hatte die zu Beginn des Missbrauchs sechs Jahre alte Enkelin seiner Lebensgefährtin in Bochum jahrelang und zum Teil schwer sexuell missbraucht. Allerdings war dem BGH die Strafe von acht Jahren zu hoch. Man hätte das hohe Alter des Angeklagten mehr berücksichtigen müssen und dass die Taten schon länger zurück liegen. Darum hat das Landgericht Bochum die Strafe jetzt um ein Jahr verkürzt. Wenig hilfreich war dabei allerdings das letzte Wort des Angeklagten. Er behauptete: Ich habe sie nicht vergewaltigt. Doch laut Urteil hat er das.