Baustelle
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Halle. PSt. Nach dem Absturz von Gebäudeteilen am Fachwerkhaus auf dem Grundstück Brüderstraße 7 hat die Stadtverwaltung Halle (Saale) am gestrigen Donnerstag, 24. Juli 2025, eine bauordnungsrechtliche und denkmalrechtliche Verfügung zum teilweisen Abbruch des Gebäudes an der Ecke Brüderstraße/Kleine Steinstraße erlassen.

Der Teilabbruch ist aufgrund der nicht mehr gewährleisteten Standsicherheit der abzubrechenden Gebäudeteile und der damit einhergehenden konkreten Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung notwendig. Die Kleine Steinstraße zwischen Brüderstraße und Großer Steinstraße muss bis zum erfolgten Teilabbruch und dem Nachweis der Standsicherheit für den Verkehr und auch für Fußgänger komplett gesperrt bleiben.

Dem Grundstückseigentümer wurde aufgegeben, innerhalb der nächsten vier Wochen einen Teilabbruch des Fachwerkhauses aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts bis zum Erdgeschoss mit Ausnahme des Anbaus zwischen Brüderstraße 7 und Brüderstraße 6, vorzunehmen, ein Sicherungskonzept zur Gewährleistung der Standsicherheit für die restlichen Gebäudeteile des Bestandsgebäudes vorzulegen und diese Sicherungsarbeiten bezüglich des verbliebenen Gebäudebestandes auf Grundlage dieses Sicherungskonzeptes auszuführen. Grundlage der Verfügung bzw. der Maßnahmen ist ein aktuell vorliegender Prüfbericht über die Standsicherheit und Stabilität des Gebäudes.