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Halle. StatLa. Im Jahr 2024 meldeten die Jugendämter in Sachsen-Anhalt insgesamt 6.460 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls. Damit ist die Anzahl der Verfahren gegenüber dem Vorjahr um 4,9 % gestiegen (+299 Fälle).
Wie das Statistische Landesamt mitteilt, reduzierte sich die Anzahl der Verfahren mit dem Ergebnis einer akuten Kindeswohlgefährdung um 145 Fälle (-12,7 %) leicht. Die Anzahl der Verfahren mit dem Ergebnis einer latenten Kindeswohlgefährdung, das heißt eine Kindeswohlgefährdung konnte nicht ausgeschlossen werden, stieg um 114 Fälle (+15,0 %).
Das Ergebnis keine Kindeswohlgefährdung, aber Hilfebedarf, wurde 479-mal häufiger festgestellt als im Vorjahr (+19,3 %). Dagegen reduzierten sich die Fälle mit dem Ergebnis keine Kindeswohlgefährdung und kein Hilfebedarf um 149 Fälle (-8,4 %).
Die meisten akuten Kindeswohlgefährdungen wurden bei Babys festgestellt (125 Fälle). Dabei war Vernachlässigung die häufigste Form der akuten Kindeswohlgefährdung unter Babys (97 Fälle). In dieser Altersgruppe und auch bei den Gefährdungseinschätzungen insgesamt (3.181 Mädchen; 3.279 Jungen) war das Geschlechterverhältnis stets relativ ausgeglichen.
Verfahren wurden am häufigsten durch die Polizei/Justizbehörden (1.834 Fälle), anonym (945 Fälle) sowie durch die Schule (662 Fälle) und Bekannte bzw. Nachbarn (619 Fälle) initiiert. In den meisten Fällen gab es zum Zeitpunkt des Verfahrens zur Feststellung einer Kindeswohlgefährdung keine Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (67,9 %). Bei 32,1 % wurden zum Zeitpunkt des Verfahrens bereits Leistungen wahrgenommen.
Bei Feststellung einer akuten oder latenten Kindeswohlgefährdung handelte es sich am häufigsten um Vernachlässigung des Kindes bzw. Jugendlichen (891 Fälle), gefolgt von körperlicher (285 Fälle) und psychischer Misshandlung (237 Fälle). Unter den registrierten Fällen wurde mit 78 Fällen sexuelle Gewalt als Ursache der Kindeswohlgefährdung angegeben.
Die meisten Verfahren wurden 2024 wie auch in den Vorjahren in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) eingeleitet (1.807 Fälle), gefolgt von der Landeshauptstadt Magdeburg (1.168 Fälle) sowie dem Landkreis Mansfeld-Südharz (638 Fälle).
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Unversehrtheit des körperlichen, geistigen und seelischen Wohls. Werden dem zuständigen Jugendamt maßgebliche Anhaltspunkte zur Gefährdung des Kindeswohls bekannt, hat es, im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte, das Gefährdungsrisiko einzuschätzen und entsprechenden Handlungsbedarf umzusetzen.