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Eine Discounter-Kundin bekommt ein astronomisch hohes Parkticket. Der Markt erklärt die Umstände hinter der unglaublichen Strafe.
Neulengbach – Was halten Sie für eine angemessene Park-Strafe, wenn Sie beim Einkaufen eine halbe Stunde länger brauchen? Wenn Ihre Antwort deutlich weniger als 100 Euro ist, geht es Ihnen wie einer Frau aus Neulengbach in Österreich.
Dort sorgt ein Vorfall bei Penny für große Aufregung: Die Penny-Kundin ist entsetzt, weil sie für 30 Minuten überzogene Parkzeit ganze 94 Euro zahlen soll. Der Vorfall ereignete sich in der 8700-Einwohner-Gemeinde Neulengbach im Bezirk St. Pölten in Niederösterreich, westlich von Wien. Die Niederösterreichischen Nachrichten (“NON“) berichteten darüber.
Penny-Stammkundin soll fast 100 Euro Parkplatz-Knöllchen zahlen und wehrt sich
Die Stammkundin war schockiert, als sie das Parkticket des Discounters erhielt. „Ich bin eine halbe Stunde länger mit meinem Auto dort gestanden. 20 oder 30 Euro Strafe hätte ich eingesehen, aber 94 Euro? Das ist meiner Meinung nach Abzocke. Kundenfreundlich ist das nicht“, äußerte sie gegenüber der Zeitung.
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Die Kundin wollte die hohe Strafe nicht einfach akzeptieren. Sie griff zum Telefon und versuchte, die Firma zu erreichen, die bei Penny für die Parkraumüberwachung verantwortlich ist. Doch nach eigenen Angaben landete sie in der Warteschleife. Schließlich wandte sie sich schriftlich an Penny. Auch dort werden Kunden am Obstregal manipuliert.
Höhe der Park-Strafe wird nicht von Penny oder Rewe festgelegt
Der Rewe-Konzern, zu dem Penny gehört, reagierte auf eine Anfrage der Zeitung. Aufgrund von Problemen mit Dauerparkern habe man sich gezwungen gesehen, Maßnahmen zur Parkraumüberwachung zu ergreifen. Regelmäßig seien die Parkplätze von Kunden blockiert worden, weshalb eine maximale Parkdauer von einer Stunde eingeführt wurde.
Rewe selbst legt die Höhe der Strafe nicht fest. Diese wird von einem externen Dienstleister bestimmt. „Wir verstehen, dass 94 Euro für eine halbe Stunde Überschreitung hoch erscheinen mögen, möchten jedoch darauf hinweisen, dass die Regelungen klar ausgeschildert sind und für alle Nutzer gleichermaßen gelten“, erklärte Rewe. Wer sich ungerecht behandelt fühle, könne sich an die zuständige Firma wenden, die den Fall individuell prüfe. Die Kundin räumte ein, das Schild nicht genau gelesen zu haben.
Penny verliert Stammkundin und Fall vor Gericht
Ob die Beschwerde der Kundin zu einem Erlass der Strafe führte, bleibt unklar. Sicher ist jedoch, dass Penny eine Stammkundin verloren hat. Die Frau erklärte, dass sie vorerst nicht mehr bei Penny einkaufen werde. Sie möchte auch andere Kunden darauf aufmerksam machen, dass das Parken bei Penny teuer werden kann.
Gespart hat diese Penny-Kundin nichts: Eine Frau aus Österreich musste 94 Euro für ein überschrittenes Parkticket bezahlen. (Symbolbild) © IMAGO/Michael Gstettenbauer
Penny steht vor weiteren Herausforderungen: Das Landgericht Köln hat dem Discounter untersagt, Produkte mit einem reduzierten Preis im Vergleich zu einer „Unverbindlichen Preisempfehlung“ (UVP) zu bewerben. Diese Darstellung sei irreführend, da sie eine Preisermäßigung suggeriere, so das Gericht. Auch die Werbung mit unterschiedlichen Preisen für Kunden mit oder ohne Penny-App wurde eingeschränkt.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte eine Werbung für einen Joghurt in einem Penny-Werbeprospekt beanstandet. Das Produkt wurde mit einem Preis, einem höheren, durchgestrichenen Preis laut „UVP“ und einer Prozentangabe beworben, die den Preisunterschied darstellte. Bei Netto gab es zuletzt indes einen Gewürz-Rückruf. (cgsc mit dpa)