Unterlagen, Kosten und Folgen
So funktioniert der Kirchenaustritt in Essen
25.07.2025Lesedauer: 2 Min.
Eine Frau verlässt den Essener Münster (Archivbild): Immer mehr Menschen kehren der Kirche den Rücken. (Quelle: Kerstin Kokoska/imago)
In Essen ist der Kirchenaustritt nur direkt beim zuständigen Amtsgericht möglich – drei Standorte kommen infrage.
Viele Menschen denken über den Kirchenaustritt nach. In Essen müssen Sie dafür persönlich zum zuständigen Amtsgericht. Für den Austritt ist das Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz zuständig.
In Essen gibt es drei Standorte mit klar abgegrenzten Stadtteilen. Das Amtsgericht Essen in der Zweigertstraße 52 ist für die meisten Stadtteile zuständig. Das Amtsgericht Essen-Borbeck betreut die Stadtteile Bedingrade, Bergeborbeck, Bochold, Borbeck, Dellwig, Frintrop, Gerschede, Schönebeck und Vogelheim. Das Amtsgericht Essen-Steele ist für Burgaltendorf, Byfang, Freisenbruch, Horst, Kray, Kupferdreh, Leithe, Steele, Überruhr-Hinsel und Überruhr-Holthausen zuständig.
Sie müssen den Austritt persönlich beim zuständigen Amtsgericht erklären. Eine Vertretung durch Dritte ist nicht möglich, auch nicht mit Vollmacht. Alternativ können Sie den Austritt bei einem Notar in öffentlich beglaubigter Form erklären. Das verursacht jedoch zusätzliche Kosten. Eine schriftliche Erklärung ohne persönliche Vorsprache ist nicht möglich. Online-Verfahren gibt es für den Kirchenaustritt in Essen nicht.
Bringen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Bei einem Reisepass benötigen Sie zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung. Sie müssen Angaben zu Ihrem Namen, Geburtsdatum und -ort, Ihrer Adresse und Ihrem Familienstand machen. Geben Sie die eindeutige Bezeichnung der Kirche oder Religionsgemeinschaft an. Falls bekannt, nennen Sie auch Ort und Gemeinde der Taufe.
Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr können Sie ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten austreten. Für Minderjährige unter 14 Jahren müssen die Sorgeberechtigten den Austritt erklären.
Bei betreuten Personen ist die Zustimmung des Betreuungsgerichts erforderlich. Das gilt, wenn der Aufgabenbereich „Angelegenheiten der Personensorge“ umfasst wird.
Vereinbaren Sie vorher einen Termin unter www.justiztermine.nrw.de. So vermeiden Sie längere Wartezeiten.
Das Amtsgericht Essen ist montags und mittwochs bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr geöffnet. Dienstags können Sie von 8.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 15 Uhr kommen. Kontakt zum Amtsgericht Essen: 0201/803-1983 oder 803-1971.
Der Kirchenaustritt kostet 30 Euro. Sie können nur bar bezahlen, Kartenzahlung wird nicht akzeptiert. In Ausnahmefällen kann die Gebühr aus sozialen Gründen erlassen werden.
Der Austritt wird mit Ihrer persönlichen Erklärung beim Amtsgericht wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem Sie den Austritt erklärt haben. Das Amtsgericht informiert die Meldebehörde, diese wiederum das Finanzamt. Das Finanzamt passt dann Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale an.