Kleinstsupermärkte in Bayern, die nicht größer als 150 Quadratmeter sind und ohne Personal auskommen, dürfen ab dem 1. August ihre Waren rund um die Uhr verkaufen: Das neue Ladenschlussgesetz ermöglicht erstmals den Rund-um-die-Uhr-Betrieb an allen Wochentagen. Die Stadt Augsburg war in der Auslegung der bislang geltenden Regeln äußerst streng. Automatenkioske durften nur bis 20 Uhr und nicht an Sonntagen öffnen (wir berichteten). Im Augsburger Umland fanden manche Kommunen dagegen einen Weg, das Gesetz im Sinne der E-Kiosk-Betreiber großzügiger auszulegen. Dies sorgte immer wieder für Diskussionen. Jetzt sind die gesetzlichen Vorgaben klar. Während sie für manche zu spät kommen, sieht ein Augsburger Start-up nun Chancen, auch in seiner Heimatstadt Verkaufscontainer für Metzgereien etablieren zu können.

  • Andrea Wenzel

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  • Augsburg

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  • Ladenschlussgesetz

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