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Halle/LAV. Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV) informiert über die Ornithose, auch Papageienkrankheit genannt, die eine Gefahr für Tier und Mensch sein kann.
Die Ornithose, bei Psittaziden auch Psittakose genannt, ist eine bakterielle Infektionskrankheit von Papageien und Sittichen, aber auch von Tauben und Nutzgeflügel, hervorgerufen durch Chlamydien. Von diesen sind eine Vielzahl von Spezies unterschiedlicher Pathogenität für Mensch und Tier bekannt, wovon Chlamydia (C.) psittaci auf den Menschen übertragen werden und zur sog. Papageienkrankheit führen kann.
Chlamydien sind obligat-intrazelluläre Bakterien, die in Schleimhautepithelzellen verschiedener Organsysteme leben und sich vermehren. Durch Unterlaufen der Immunreaktion des Wirtes bedingen
sie oft asymptomatische Infektionen mit Lokalisation im Darm und unregelmäßiger Erregerausscheidung.
Bei welchen Symptomen sollte an Ornithose im Tierbestand gedacht werden?
Krankheitsausbrüche treten zumeist erst in Kombination mit bestimmten Kofaktoren auf und können zu akuten Verläufen mit Lungen- und Luftsackentzündungen, eitrigem Ausfluss aus Nase und Bindehäuten,
Durchfall, Abgeschlagenheit und Fressunlust bis hin zum Tod der Tiere führen. Bei Nutzgeflügel können ein Auseinanderwachsen der Herde mit Leistungsabfall und erhöhte Tierverluste auffallen.
Wie erfolgt die Diagnostik im Landesamt für Verbraucherschutz (LAV)?
Bei Erregerverdacht können verendete oder euthanasierte Tiere sowie von lebenden Tieren Konjunktival-, Rachen- und/oder Kloaken-Tupfer in das LAV eingesandt werden. Bei der Sektion fallen Veränderungen an verschiedenen Organen, wie Leber, Darm und Milz auf. In histologischen Organschnitten können die Erreger mittels spezifischer Färbung dargestellt werden. Zudem erfolgt der Erregernachweis mittels spezifischer molekularbiologischer Methoden, speziell der quantitativen Polymerasekettenreaktion.
Aufgrund der unregelmäßigen Ausscheidung über den Kot sind Kot(sammel)proben nur bedingt gut für den Erregernachweis geeignet und ein negativer Nachweis ist für die Erregerfreiheit nicht beweisend.
Positive Nachweise bei Tieren – Und was dann?
In den Jahren 2023 und 2024 wurden am LAV jeweils über das gesamte Jahr sechs bzw. acht Tauben- oder Psittaciden-Bestände positiv auf den Erreger C. psittaci getestet, im Jahr 2025 in den ersten 5 Monaten bereits 14 Proben aus vier Beständen, darunter Haustauben, Nymphensittiche, Wellensittiche, Bauers Ringsittiche, Rosellasittiche und Kanarienvögel. Um den Erreger zu bekämpfen und seine weitere Ausbreitung zu verhindern, zählt die Chlamydiose bei Psittaziden nach EU-Recht1 zu den gelisteten Tierseuchen, die überwacht werden muss. Ein positiver Nachweis wird an das zuständige Veterinäramt gemeldet.
Können Menschen an Ornithose erkranken?
C. psittaci ist nicht nur für Vögel pathogen, sondern kann auch bei Säugetieren vorkommen und beim Menschen Ornithose (Papageienkrankheit, Psittakose) verursachen. Eine Übertragung des Erregers von infizierten Vögeln auf Menschen kann über die Luft oder durch direkten Kontakt mit Atemwegssekreten, Exkrementen und Federn erfolgen. Ein bis vier Wochen nach der Ansteckung kommt es i. d. R. zu einer grippeähnlichen Erkrankung mit Hautausschlag, oft gefolgt von trockenem Husten und Lungenentzündung. Manchmal treten Komplikationen, wie Herzmuskelentzündungen oder neurologische Beteiligungen auf.
Wie oft kommt Ornithose bei Menschen vor?
In Deutschland ist der direkte oder indirekte Nachweis von C. psittaci beim Menschen, soweit er auf eine akute Infektion hinweist, gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG)2 meldepflichtig. Das heißt, es besteht eine Labormeldepflicht für den Erreger der Ornithose. Dem LAV werden die Meldungen von den Gesundheitsämtern in Sachsen-Anhalt übermittelt. In den letzten 10 Jahren wurden nur 2 Ornithose-Fälle in Sachsen-Anhalt registriert. Im Jahr 2017 erkrankte ein 36- jähriger Mann mit Lungenentzündung, der u.a. Tauben, Hühner und Enten besaß. Der zweite Fall erkrankte im Frühjahr 2025. Betroffen war ein 69-jähriger Vogelzüchter, welcher zuvor seine Volieren gereinigt hatte.
Auch bundesweit werden nur wenige Fälle gemeldet. In den Jahren 2019 bis 2023 waren es im Mittel 15 Ornithose-Fälle pro Jahr (Spannweite 11-19 Fälle)3,4. Im Jahr 2024 war ein deutlicher Anstieg auf 37 Fälle zu verzeichnen4. Dieser Anstieg könnte auf eine verstärkte und breitere Testung von C. psittaci zurückzuführen, so dass auch leichtere Verläufe, die zuvor nicht diagnostiziert und damit auch nicht gemeldet wurden, zur Meldung kamen.
Wie kann man sich schützen?
Gefährdet sind vor allem Menschen, welche häufigen Kontakt zu Vögeln bzw. Geflügel haben, z. B. Personal in Geflügelbeständen, in der veterinärmedizinischen Versorgung oder auch im Schlachthof. Personal in befallenen Vogelbeständen wird neben Schutzkleidung auch ein Mund- und Nasenschutz empfohlen, um die Aufnahme von kontaminiertem Staub zu vermeiden. Eine ausreichend häufige Beseitigung der Einstreu mit Nutzung verschließbarer Beutel5 ist erforderlich. Die Einhaltung tierseuchenrechtlicher Import-Vorschriften kann den Eintrag von C. psittaci vermeiden.
Bei Auftreten von unklarem Fieber und bekanntem Kontakt zu Vögeln und sollte differentialdiagnostisch an Ornithose gedacht werden, die Infektionserkrankung ist mit Antibiotika therapierbar.
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1 Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 der Kommission vom 3. Dezember 2018 über die Anwendung bestimmter Bestimmungen zur Seuchenprävention und -bekämpfung auf Kategorien gelisteter Seuchen und zur Erstellung einer Liste von Arten und Artengruppen, die ein erhebliches Risiko für die Ausbreitung dieser gelisteten Seuchen darstellen 4.12.2018 Amtsblatt der Europäischen Union L 308/25.
2 Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 8v des Gesetzes vom 12. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 359) geändert worden ist.
3 Epidemiologisches Bulletin 10/2024 – www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/Epidemiologisches-Bulletin/2024/10_24.pdf?__blob=publicationFile&v=2.
4 SurvStat@RKI 2.0 – Stand 08.07.2025.
5 www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/RKI-Ratgeber/Ratgeber/Ratgeber_Chlamydiosen_Teil2.html?nn=16906114