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Ein Jura-Student verklagte seinen Arbeitgeber, eine Wirtschaft. Jetzt bekam er vor Gericht recht. (Symbolbild) ©
IMAGO / blickwinkel
Für einen jungen Jura-Studenten hat sich ein langer Atem gelohnt: Er hatte seinen Ex-Arbeitgeber, eine Gaststätte verklagt. Jetzt gab ihm das Arbeitsgericht recht.
München – Ob ihn sein Studium motiviert hat, an dem Fall dranzubleiben? Ein Jura-Student hatte seinen ehemaligen Arbeitgeber auf eine Zahlung von insgesamt 100.000 Euro, eine schriftliche Entschuldigung und sechs Monate bezahlten Urlaub verklagt. Das Arbeitsgericht München gab dem 24-Jährigen jetzt recht. Das Branchen-Portal Legal Tribune Online hatte zuerst berichtet.
Münchner Gericht gibt Jura-Studenten recht: Er hatte in Kellner-Job gegen seinen Chef geklagt
Er hatte demnach Mitte 2021 versucht, in einem Gastro-Betrieb, in dem er als Kellner arbeitete, einen Betriebsrat zu gründen. Das schmeckte dem Inhaber überhaupt nicht, er teilte den Studenten monatelang nicht mehr zum Dienst ein. Als der junge Mann dann Annahmeverzugslohn forderte (also das Geld, das er durch geleistete Dienste in der Zwischenzeit verdient hätte), teilte ihn der Chef wieder ein – allerdings in der Küche. Für den 24-Jährigen ein No-Go, er verweigert die Arbeit, woraufhin ihm gekündigt wurde. Das Gericht in München stellte, wie es heißt, einen „direkten Zusammenhang zwischen der Gründung des Betriebsrats und der Behandlung des Studenten fest“. Die angebliche Arbeitsverweigerung sei „nur ein Vorwand“ gewesen.
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Jetzt wird es für den ehemaligen Chef teuer. Er muss den gesamten Verdienstausfall seit August 2021 ersetzen, so der Bericht weiter. Dazu zählen auch entgangene Trinkgelder von 100 Euro pro Schicht sowie die vergünstigten Speisen und Getränke, die der Student nach jeder Schicht hätte konsumieren können. Nach der Insolvenz des Betriebs richtete der Student seine Klage auch gegen den Geschäftsführer persönlich. Und auch hier lohnte sich sein langer Atem: Da ein Schutzgesetz verletzt wurde, greift die Haftungsbeschränkung der GmbH nicht, und der Geschäftsführer muss mit seinem Privatvermögen haften, was auch das Arbeitsgericht auf Anfrage bestätigt. Der Jurastudent reichte insgesamt 36 verschiedene Klageanträge ein, da er sich in mehreren Aspekten seiner Beschäftigung benachteiligt fühlte.
Weitere Urteile betrafen die Vergütung von Überstunden, obwohl der Student demnach offiziell nur als Minijobber angestellt war, sowie die Rückzahlung von unrechtmäßig einbehaltenem „Gläsergeld“ und die Kosten für das Waschen der Arbeitskleidung. Da der Arbeitgeber den Studenten nie über sein Urlaubsrecht informierte, summierte sich der Anspruch auf 29 zusammenhängende Wochen (72 Arbeitstage). Diese Verpflichtung übernahm die neue Gesellschaft, die den Betrieb nach der Insolvenz weiterführt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Um welche Gaststätte es sich genau handelt, erklärt das Arbeitsgericht München auf Anfrage nicht, zum Zeitpunkt der Anklage waren der Chef des Lokals, als auch der Kläger „in München ansässig“.