In der Landeshauptstadt sind viele Wohnlagen von Lärm betroffen. Betroffene könne Zuschüssen für den Einbau von Schallschutzfenstern bekommen, um in den eigenen vier Wänden für mehr Ruhe und Wohnkomfort zu sorgen.

Seit mehr als 20 Jahren trägt das Schallschutzfensterprogramm der Stadt dazu bei, die Wohnqualität an lärmbelasteten Straßen zu verbessern. 2024 wurde der Fördersatz angehoben: Für den erstmaligen Einbau von Schallschutzfenstern und Balkontüren gibt es seitdem 300 Euro pro Quadratmeter Fensterfläche und 225 Euro pro schallgedämmtem Lüfter in Schlaf- oder Kinderzimmern. Davor lag die Förderhöhe bei 225 Euro je Quadratmeter Fensterfläche.

„Der Verkehrslärm von Straßen wirkt nicht nur störend, sondern kann der Gesundheit schaden“, sagt Jochen Kral, Dezernent für Mobilität und Umwelt. Schallschutzfenster und -lüfter würden Ruhe in Wohnräumen schaffen, ohne dass auf ausreichende Belüftung verzichtet werden müsse. „Zudem sparen moderne Fenster Energie durch verbesserten Wärmeschutz.“

Wie funktionieren Schallschutzfenster?

Schallschutzfenster sind dafür entwickelt, die Übertragung von Schallwellen von außen nach innen zu minimieren. Sie bestehen aus mehrschichtigen Verglasungen, oft mit unterschiedlichen Glasstärken, und gasgefüllten Zwischenräumen, die Schallwellen brechen und absorbieren. Die Rahmen sind besonders dicht konstruiert, um Schallbrücken zu vermeiden, und spezielle Dichtungen verhindern das Eindringen von Lärm durch Fugen.

Wer kann die Förderung beantragen?

Die Förderung richtet sich an Eigentümer von Wohngebäuden in Düsseldorf, deren Baugenehmigung vor dem 21. Juni 1990 erteilt wurde. Voraussetzung ist eine Lärmbelastung von mindestens 70 Dezibel tagsüber oder 60 Dezibel nachts. Prüfen lässt sich die Förderberechtigung einfach über das städtische Geoportal unter Stichwortsuche nach „Straßenlärmkarte“, Adresse eingeben, auf das Gebäude zoomen und Lärmwerte ablesen.

So funktioniert die Antragsstellung.

Anträge können per E-Mail an schallschutzfenster@duesseldorf.de oder per Post an das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz, Brinckmannstraße 7, gestellt werden. Wichtig: Die Maßnahmen dürfen erst nach Erhalt der Förderzusage begonnen werden. Alle Informationen, die Richtlinie und Antragsformulare sind auf der Website unter www.duesseldorf.de/schallschutzfenster verfügbar. Für Rückfragen steht das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz auch telefonisch unter 0211 8921065 zur Verfügung.