Vor allem (aber nicht nur) der Rechtsanspruch auf Ganztag verursacht Mehrkosten für die Stadt Stuttgart. Dieser gilt nicht nur für Grundschulen.
Die Stadt Stuttgart muss sparen. Doch im Bildungsbereich stehen in den nächsten Jahren „enorme Kostensteigerungen“ an, wie das Schulverwaltungsamt jüngst im Schulbeirat informierte. Das liegt vor allem an der Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztag für Erst- bis Vierklässler. Dieser wird vom Schuljahr 2026/27 an nicht nur in den Grundschulen sukzessive eingeführt, sondern auch in den sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ).
Letztlich beträfen die Kostensteigerungen aber „den gesamten Schulbetrieb“, so das Schulverwaltungsamt. Das gehe bei Verbrauchsmitteln wie Toilettenpapier los, bei der Reinigung wegen Tariferhöhungen weiter und betreffe auch die Schülerbeförderung, bei der ebenfalls mit Mehrkosten zu rechnen ist. „Egal, welcher Posten, überall gibt es Kostensteigerungen“, sagte die zuständige Abteilungsleiterin im Schulverwaltungsamt, Sibylle Weik, im Beirat.
Rechtsanspruch wird sukzessive eingeführt beginnend in Klasse Eins
Beispiel Startchancenprogramm: Dadurch fließt nicht nur vom Land sehr viel Geld an die ausgewählten 70 Stuttgarter Schulen, die von dem Programm profitieren. Die Landeshauptstadt beteiligt sich an den insgesamt 67,2 Millionen Euro mit einem Eigenanteil von 30 Prozent. Rund 20,1 Millionen Euro müssen also von der Stadt gestemmt werden. Startchancenschulen sind Schulen, die einen hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern aufweisen, die sozioökonomisch benachteiligt sind.
Der Hauptposten kommt aber wegen des Rechtsanspruchs auf Ganztag. Der wird zunächst in der ersten Klasse eingeführt und wächst dann hoch. Deshalb steigen die Kosten hier von Jahr zu Jahr an. Für die SBBZen fallen dabei zum Beispiel auch Personalkosten für pflegerische Kräfte und für die Ferienbetreuung an – auf letztere hatten die sonderpädagogischen Schulen bisher keinen Anspruch. Für 2026 kalkuliert das Schulverwaltungsamt aufgrund der Umsetzung des Rechtsanspruchs mit zusätzlichen Kosten von 1,5 Millionen Euro, für 2027 mit 4,8 Millionen Euro und für 2028 mit 10,6 Millionen Euro. Unter anderem wegen Tarifsteigerungen fallen dann von 2027 an jährlich weitere 17,9 Millionen Euro für die Ganztagsbetreuung an.
Viele Pflichtaufgaben, die zu finanzieren sind
Im nächsten Doppelhaushalt hat das Schulverwaltungsamt für den Ergebnishaushalt 328 Millionen Euro in 2026 angemeldet, in 2027 dann 343 Euro. Im Finanzhaushalt liegen die angemeldeten Werte bei 159 Millionen Euro (2026) beziehungsweise 181 Millionen (2027). Allerdings wies Sibylle Weik darauf hin, dass man jeweils beim Ergebnishaushalt 40 Millionen Euro an Abschreibungen dazu rechnen müsste. Diese eingerechnet ergeben sich im Vergleich zum Ergebnis von 2024 ganze 43 Millionen Euro an Mehrkosten, im Vergleich zu den Planzahlen von 2025 beträgt die Differenz 51 Millionen Euro.
Die Fraktionen machten im Beirat klar, dass ihnen bewusst sei, dass es sich um „viele Pflichtaufgaben“ handele, wie es CDU-Stadträtin Isabelle-Florentine Weichselgartner ausdrückte. Fabian Reger von den Grünen meinte, man sehe, „was für Bretter da auf uns zukommen“.
Schülerhäuser und Horte nicht mehr gewollt
Umwandlung
Die Stadt Stuttgart setzt auf Ganztagsschulen, nicht mehr auf Schülerhäuser und Horte. Die noch bestehenden zwölf Schülerhäuser und zwei Horte an öffentlichen Schulen sollen bis zum Schuljahr 2029/30 umgewandelt werden, so das Ziel der Stadt. Nur gravierende bauliche Hindernisse könnten laut einer Vorlage der Stadt einen späteren Zeitpunkt rechtfertigen.
Halbtag
Noch bestehende Halbtagsschulen, die eine flexible Nachmittagsbetreuung anbieten, sollen ebenfalls bald der Vergangenheit angehören. Sie sollen entweder zur Ganztagsschule werden oder die Betreuung auf 14 Uhr zurückfahren, heißt es in der Vorlage. Auch dies soll bis zum Schuljahr 2029/30 umgesetzt sein.