Auf frischer Tat ertappt
Polizei zerschlägt Callcenter für Schockanrufe
28.07.2025, 16:10 Uhr
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Während eines laufenden Schockanrufs zerschlagen hessische Ermittler ein Callcenter in Polen. Zwei Deutsche werden festgenommen, als sie ein Opfer am Telefon unter Druck setzen. Die Ermittler werfen ihnen bandenmäßigen Betrug vor.
Ermittlungsbehörden haben in Polen ein Callcenter für Schockanrufe zerschlagen. Wie die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main berichtete, stellten deutsche und polnische Ermittler zwei Verdächtige auf frischer Tat.
Zwei deutsche Staatsangehörige im Alter von 26 und 28 Jahren wurden am vergangenen Donnerstag in der polnischen Stadt Bydgoszcz festgenommen. Ihnen wird bandenmäßiger Betrug vorgeworfen. Während der Festnahme versuchten die Anrufer gerade, ein Opfer aus der Region Tübingen (Baden-Württemberg) mit einem Schockanruf unter Druck zu setzen.
Bei dem Callcenter soll es sich laut Generalstaatsanwaltschaft „um den organisatorischen Mittelpunkt der kriminellen Organisation handeln, von dem die mutmaßlichen Täter arbeitsteilig und systematisch Kontakt zu potenziellen Opfern aufgenommen haben sollen, um betrügerische Schockszenarien vorzutäuschen“. Die Tatverdächtigen sollen in zehn Fällen Kontakt zu überwiegend älteren Menschen in Deutschland aufgenommen haben. Sie sollen sich ihnen gegenüber als Polizeibeamte oder Staatsanwälte ausgegeben haben.
Ermittler hatten bereits im Mai ein mutmaßlich kriminelles Callcenter im polnischen Posen ausgehoben, von dem aus sogenannte Schockanrufe nach Deutschland getätigt worden sein sollen. Vier Frauen und zwei Männer wurden festgenommen, wie die Münchner Polizei mitteilte, die an den Ermittlungen beteiligt war. Polizei und Staatsanwaltschaft gehen davon aus, dass von dem Callcenter aus vor allem Senioren in Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz angerufen wurden.
Die Masche ist bekannt: Die Anrufer täuschen die Notlage eines nahen Angehörigen vor. Sie machen den Senioren weis, einem nahen Angehörigen drohe die Inhaftierung. Um das abzuwenden, sollen die Opfer Geldsummen im fünfstelligen Bereich zahlen oder Wertgegenstände wie Goldschmuck übergeben.