Kein Happy Birthday, kein Geburtstagsständchen – und doch hat die 14. Jugendstrafkammer des Landgerichts am Montag ein Präsent parat. Zum 22. Geburtstag bekommt einer der drei Angeklagten einen überraschenden Bonus für das bewaffnete Attentat in Zuffenhausen im März 2023 präsentiert. Obwohl die Plädoyers gehalten sind, gibt die Kammer einen rechtlichen Hinweis, die das Mitglied einer der beiden Schüsse-Cliquen vom Vorwurf des versuchten Mordes bewahren würde. Er sei zwar dabei gewesen, als auf den verfeindeten Bandenchef in Zuffenhausen geschossen wurde – aber ohne nachweisbare Tötungsabsicht. Nur der Älteste im Trio habe gezielt gefeuert. Und damit geht der Prozess in die nächste Verlängerung.