Das Urteil zum Corona-Untersuchungsausschuss wird im Herbst erwartet. Dazu hat sich auch Deutschlands einzige Landesanwältin an einem Verfassungsgericht geäußert. Was macht Monika Böhms Amt besonders?

Wiesbaden (dpa/lhe) – Hessen ist das einzige Bundesland mit einer Landesanwältin. Als Verfassungsanwältin vertritt Monika Böhm in Verfahren vor dem Staatsgerichtshof in Wiesbaden die Interessen der Öffentlichkeit. „In anderen Bundesländern gibt es Vertreter des öffentlichen Interesses“, sagt Böhm. „Aber sie sind weisungsgebunden gegenüber Behörden.“ Nicht so die Marburger Juraprofessorin. Sie kann sich unabhängig an jedem Verfahren des Staatsgerichtshofs beteiligen und sogar eigene Verfahren anstoßen.

Gegenwärtig ist Böhm am höchsten Gericht des Landes in das laufende Verfahren zu Hessens stockendem Corona-Untersuchungsausschuss eingebunden. Die AfD-Opposition im Landtag will die Aufarbeitung der Pandemie thematisch weiter fassen als die anderen vier Fraktionen, weit über Hessen hinaus. Sie klagt daher vor dem Staatsgerichtshof. Dazu hat auch Landesanwältin Böhm eine unabhängige Stellungnahme abgegeben. Sie stuft die Klage als unbegründet ein. Das Urteil wird im Herbst erwartet. 

Lange Tradition der Landesanwälte

Bereits 1946 hat der damalige Landtagsabgeordnete Erwin Stein (CDU), später Richter am Bundesverfassungsgericht, vorgeschlagen, am hessischen Staatsgerichtshof die Position eines „Öffentlichen Klägers“ zu schaffen. Diese Aufgabe nehmen seitdem Landesanwälte wahr. Sie benötigen die Befähigung zum Richteramt und werden vom Landtag jeweils für die Dauer seiner Wahlperiode gewählt. Monika Böhm, Jahrgang 1960, ist die zweite Frau in dieser Position – und bereits viermal wiedergewählt worden.

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