Berlin – Die Bundesanwaltschaft hat den 19-jährigen Syrer Wassim Al M. wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und versuchter Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung angeklagt!

Die Karlsruher Ermittler sind überzeugt, dass der Syrer am 21. Februar versucht hat, am Holocaust-Mahnmal einem spanischen Touristen (30) die Kehle aufzuschlitzen.

Die Tat war nach Einschätzung der Bundesanwaltschaft radikal-islamistisch und antisemitisch motiviert. Aus dieser Einstellung heraus habe der Mann sich entschlossen, einen Messerangriff auf vermeintlich Ungläubige zu begehen, die er als Repräsentanten der von ihm abgelehnten westlichen Gesellschaftsform ansah.

Bei seiner Festnahme hat Wassim Al M. noch Blut an den Händen

Bei seiner Festnahme hat Wassim Al M. noch Blut an den Händen

Foto: AP

Wassim Al M. wollte Juden töten

Schon in seiner ersten Vernehmung bei der Berliner Mordkommission gab der Syrer an, dass er aus Judenhass Menschen töten wollte. Dieser Entschluss sei seit einigen Wochen in ihm gereift.

Kurz vor der Tat soll er über einen Messenger-Dienst ein Foto von sich an Mitglieder des IS geschickt haben, um der Vereinigung die Möglichkeit zu geben, sich zu der Tat zu bekennen.

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Im Rucksack des Täters hätten Ermittler einen Koran, einen Gebetsteppich und die mutmaßliche Tatwaffe, ein Jagdmesser gefunden. Seinem Opfer näherte er sich von hinten, versuchte, dem Spanier von hinten die Kehle durchzuschneiden.

Verdacht auf IS-Verbindung

Wegen des terroristischen Hintergrunds der Tat hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen dann an sich gezogen. Als erfüllt sehen die Ermittler die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe an. Wassim al M. droht lebenslange Haft. Der Prozess wird in Berlin am Kammergericht vor dem für Staatsschutzdelikte zuständigen Senat stattfinden. Ein Termin steht noch nicht fest.

In dieser Asyleinrichtung in der Eutritzscher Straße in Leipzig wohnte Wassim Al M. zuletzt

In dieser Asyleinrichtung in der Eutritzscher Straße in Leipzig wohnte Wassim Al M. zuletzt

Foto: THILO SCHOLTYSECK/BILD

Das Gericht muss zunächst noch entscheiden, ob es die Anklage zulässt. Was aber eher als Formsache gelten dürfte, denn die Beweise gegen Wassim al M. sind zum einen erdrückend. Außerdem hat er die Tat gestanden.

Bei der Festnahme hatte Al M. noch Blut an den Händen

Bei seiner Festnahme, drei Stunden nach dem Angriff auf den Spanier, hatte der Judenhasser noch Blut an beiden Händen. Er war nach der Attacke am Stelenfeld zum Gedenken an die im Zweiten Weltkrieg ermordeten sechs Millionen Juden zunächst geflüchtet.

Nach dem Angriff liegen blutige Tücher am Tatort am Holocaust-Mahnmal

Nach dem Angriff liegen blutige Tücher am Tatort am Holocaust-Mahnmal

Foto: Olaf Wagner

Doch er hielt sich offenbar die ganze Zeit weiter in der Nähe des Tatorts auf. Er lief den Beamten einer Einsatzhundertschaft entgegen – als die Beamten das Blut an seinen Händen sahen, brachten sie ihn sofort zu Boden, legten ihm Handfesseln an und nahmen ihn fest.

Der Syrer war 2023 aus seinem Heimatland geflohen. Und er bat in Deutschland um Asyl. Wurde anerkannt und lebte bis zum 21. Februar in einer Asylunterkunft in Leipzig. Offenbar hat niemand bemerkt, wie sich der junge Mann radikalisierte und plötzlich dem terroristischen „Islamischen Staat“ (IS) zuwandte.