Ein ausreisepflichtiger türkischer Sexualstraftäter aus Moers, der wegen jahrelangen sexuellen Missbrauchs seiner anfangs zehn Jahre alten Stieftochter eine Freiheitsstrafe von acht Jahren verbüßt hat, darf nun vorerst doch nicht in die Türkei abgeschoben werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Dienstag, 29. Juli 2025, entschieden und damit der Beschwerde des Mannes gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf teilweise stattgegeben.