Ein wegen Körperverletzung angeklagter Fußball-Profi des FC Augsburg hat seinen Einspruch gegen den Strafbefehl, der Anfang Juli vom Amtsgericht Augsburg erlassen wurde, zurückgezogen. Damit hat der Spieler die Geldstrafe im mittleren fünfstelligen Bereich akzeptiert und gilt nun auch als rechtskräftig verurteilt.

Ein rechtskräftiger Strafbefehl steht einer Verurteilung gleich. Hätten der Spieler und seine anwaltschaftliche Vertretung nach der Akteneinsicht am Einspruch festgehalten, wäre es zu einer öffentlichen Verhandlung gekommen. Dabei wäre die Identität des Spielers und auch Details zu den Vorwürfen und Ermittlungen offengelegt worden. Das wird nun vermieden.

Über die genaue Höhe und Anzahl der Tagessätze der Geldstrafe durfte das Ausgburger Gericht unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte des Verurteilten keine weiteren Angaben machen. Dies ergibt sich, teilte man mit, „auch aus der Eigenheit des Strafbefehlsverfahrens, das grundsätzlich eben keine öffentliche Hauptverhandlung vorsieht“.

FCA-Profi saß in Untersuchungshaft

Wie bereits berichtet, war der FCA-Profi im Februar von einer Bekannten wegen eines „Sachverhalts mit sexuellem Hintergrund“ angezeigt worden. Drei Tage saß der Spieler danach in Untersuchungshaft. Wegen Fluchtgefahr. Eine drakonische Maßnahme, wie sich auch im Laufe der Ermittlungen herausstellen sollte.

Schwerer Vorwurf erhärtete sich bei den Ermittlungen nicht

Denn der schwere Vorwurf erhärtete sich nicht. Als die Ermittlungen nach drei Monaten abgeschlossen waren, ging die Anklagebehörde von einer Körperverletzung aus und beantragte einen Strafbefehl, den das Amtsgericht Augsburg auch erließ. Im Strafbefehlsverfahren wird in einer Art „Verwaltungsverfahren“ über die Strafbarkeit und das Strafmaß entschieden.

Der Spieler bereitet sich derzeit mit dem FCA im Trainingslager auf die neue Saison vor.

  • Robert Götz

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