Geldscheine
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Halle. StatLa. Die Gesamtnettoausgaben für Sozialleistungen nach dem SGB XII betrugen 2024 in Sachsen-Anhalt 183 Mio. Euro. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, entsprach das einem Anstieg um 37 Mio. Euro (+25,3 %) gegenüber 2023. Rein rechnerisch wurden somit 85 Euro pro Kopf für Sozialhilfe ausgegeben.

Die Hilfe zur Pflege war dabei der größte Kostenfaktor. Sie lag anteilmäßig im zurückliegenden Jahr bei 59,4 %. Das entsprach einem Gesamtnettobetrag von 109 Mio. Euro (gegenüber 2023: +30,4 %; +25 Mio. Euro). Schwerpunkt bildeten die Ausgaben für die Pflege in Einrichtungen (88 Mio. Euro).

Eine tendenziell ähnliche Entwicklung zeigte sich bei den Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII. Diese betrugen 2024 mehr als 47 Mio. Euro. Das waren 26,0 % der Gesamtausgaben und gleichzeitig netto ein Anstieg um 11,5 % (+5 Mio. Euro) zum Vorjahr. Diese Leistungen erhalten nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige zur Deckung der Bedarfe des täglichen Lebens und der sozialen Teilnahme.

Über 22 Mio. Euro zahlten die öffentlichen Träger 2024 für Krankenbehandlungen und weitere Hilfen zur Gesundheit. Hierzu zählen auch vorbeugende Gesundheitshilfen, Hilfen zur Familienplanung und die Übernahme der Versicherungsbeiträge.

Auch 2024 wurden rund 5 Mio. Euro für Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und anderer Hilfen in besonderen Lebenslagen, wie die Zahlung von Blindenhilfe, Hilfen zur Weiterführung des Haushaltes oder die Übernahme von Bestattungskosten gewährt. Diese Leistungen wurden bereits seit 2015 jährlich in einem ähnlichen Umfang ausgegeben.