Wer eine Wanderung plant, ist eigentlich in der Region gut beraten, Bus und Bahn zu nutzen – so kann man gut eine Strecke gehen, ohne am Ende des Tages den Rückweg zum Parkplatz antreten zu müssen. Doch sind Wandersleute, die unterwegs auf Rucksackvesper statt Einkehr setzen, fortan gezwungen, doch wieder im Individualverkehr mit dem Auto zu fahren? „Seit bald 60 Jahren habe ich immer ein Taschenmesser dabei“, schreibt ein Leser unserer Zeitung. Ob Apfelschnitz oder Würstle beim Grillen anritzen: Das Klappmesser leistet stets gute Dienste. Nun fürchtet der Stuttgarter, Strafe zahlen zu müssen, wenn er es in der Bahn dabei hat. Ist diese Angst gerechtfertigt? Was bislang über die Regeln bekannt ist.

In der Stuttgarter City gilt schon länger ein Messerverbot. Foto: Bernd Weißbrod/dpa Was ist verboten? Wie handelt die Polizei?

  • Verboten sind alle Messer, unabhängig von der Klingenlänge und der Art des Messers – das kleine Schweizer Taschenmesser also ebenso wie das große Einhandmesser. Die Landesregierung reagiert damit auf die Entwicklung der zurückliegenden drei Jahre. So lange werden Delikte mit Messern im öffentlichen Raum gesondert in der Statistik aufgenommen. Im vergangenen Jahr geschahen 222 Angriffe mit Messern im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs. Das ist seit dem Beginn der getrennten Erfassung ein Anstieg um 16,8 Prozent. Mit dem Verbot soll es in den Bussen und Bahnen sicherer werden.
  • Das Hausrecht des VVS sieht ohnehin ein Verbot von Waffen und Messern in seinem Bereich vor. Das Mitnehmen war also eigentlich ohnehin schon verboten. Auch bei der Deutschen Bahn ist das so. Das Verbot bietet aber – ähnlich wie die Messerverbotszonen im städtischen Bereich – die Möglichkeit, gezielt dagegen vorzugehen.
  • Nicht alle, die Bahn oder Bus fahren, müssen ihr Messer zuhause lassen. Es gibt Ausnahmen. Wer einen „berechtigten Bedarf“ hat, darf ein Messer dabei haben. Das sind zum Beispiel Jäger und Angler. Außerdem Bundeswehr, Polizei und Zoll sowie Rettungskräfte. Doch auch Mamas und Papas auf dem Weg zum Grillplatz haben Glück: Sie dürfen ein Messer mitnehmen. Es muss nur mehr als drei Handgriffe brauchen, um das Messer rauszuholen. Als Rucksack ab, Reißverschluss auf, Mäppchen mit Besteck oder Brotdose rausholen, aufmachen – Messer rausnehmen: Das geht. Aber wenn es in der Hosentasche oder Jackentasche griffbereit ist, ist es verboten.
  • Auch an Hobbyköche und Hobbyköchinnen ist gedacht. Wenn sie sich neu ausstatten im Haushaltswarengeschäft ihres Vertrauens, dann können sie das Messer beruhigt auch im Zug nach Hause transportieren. Es muss verpackt sein und es muss klar erkennbar sein, dass es gekauft wurde. Das Aufbewahren des Kassenzettels lohnt sich also nicht nur wegen eventueller Reklamationen.
  • Die Polizei kann stichprobenartig und auch mit sogenannten verdachtsunabhängigen Kontrollen die Einhaltung des Verbots kontrollieren. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es können Bußgelder von bis zu 10000 Euro dräuen.